
Wer umzieht, ist finanziell für alle Schäden verantwortlich, die seine Helfer beim Umzug verursachen. Das gilt auch dann, wenn ihn persönlich keinerlei Schuld an den Umzugsschäden trifft. Dies hat das Amtsgericht Gummersbach jetzt klargestellt (Az. 10 C 169/09).