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Lohnt sich Riester Rente wirklich

Lohnt sich die Riester Rente wirklich?

Immer wieder wird gefragt ob sich die Riester Rente wirklich lohnt

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es in Sachen private Altersvorsorge immer auf die Wünsche und Ziele des Einzelnen ankommt.

Dennoch möchten wir auf einige Besonderheiten in Sachen Riester hinweisen und nennen hier die Fakten:

Riester und Regelaltersrente

Mit Einführung der Riesterförderung wurde die Regelaltersrente um 3 Prozent gekürzt.

Vorteile

Jeder der die Voraussetzungen zum riestern erfüllt wird durch staatliche Zulagen gefördert, bei gut Verdienenden ggf. zusätzlich durch indirekte Steuervorteile.

Zulagen

Als Zulagen gibt es die Grundzulage, die Kinderzulage und die Sonderzulage/Sonderzahlung.

Junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr können von einer Sonderzulage profitieren.

Familien mit Kindern oder Alleinerziehende profitieren besonders durch die hohen Kinderzulagen.

Sicherheit und Schutz

Die Riesterrente ist weder abtretbar, noch beleihbar  oder verpfändbar und somit auch vor privater Insolvenz  - zumindest während der Ansparphase (Rentenaufschubphase ) - geschützt.

Beim Arbeitslosengeld (ALG II / Hartz 4) wird die Riesterrente nicht angerechnet und das Vertragskapital gehört auch nicht zum verwertbaren Kapital.

Riesterrentenbezug

Die Riester Rente wird bei Rentenzahlung ggf. auf Sozialleistungen angerechnet, auch eine Pfändung der Riester Rente wäre dann im gesetzlichen Rahmen möglich.

Zukünftige Bauherren

Für zukünftige Bauherren und Hausbesitzer ist die Riester Rente zur Tilgung der Grundschulden nicht verwendbar, hier sollte anstatt der Riester Rente lieber das Produkt Wohnriester ins Auge gefasst werden.

Kapitalauszahlung aus dem Riestervertrag

Zum Beginn der Rentenphase kann eine Teilkapitalisierung des Riestervertrages erfolgen, bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals kann aus dem Riesterrentenvertrag entnommen werden.

Das verbleibende Restkapital wird zur lebenslangen Verrentung eingesetzt.

In der Praxis war es bislang immer der Fall, dass die Kapitalentnahme von 30 Prozent immer deutlich über dem Kapital lag welches tatsächlich aus Eigenmitteln in den Vertrag  gezahlt wurde.

So das die lebenslange Rentenzahlung in diesem Fall  aus reinen Fördermitteln finanziert wird.

Sonderfall Selbständige

Für ausschließlich Selbständige kommt die Riester Rente nicht in Frage, da hier die Voraussetzungen zur Förderung fehlen. Selbständige haben die Möglichkeit die  - über Steuerentlastungen - geförderte Basisrente zu nutzen. Mit Ausnahme von verheirateten Selbständigen mit einem förderfähigen Ehepartner, in diesem Fall ist für den Selbständigen die mittelbare Riesterförderung möglich.

Lohnt sich Riestern für Sie oder nicht? Entscheiden Sie Selbst!

Weiterführende Informationen zur Riesterrente

Riester-Rente
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Vom Staat gefördert

Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer 2010 vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert hat, bekommt zusätzlich vom Staat 154 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren wurden, wird die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-jährige erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.

Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.

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