
Immer wieder wird gefragt ob sich die Riester Rente wirklich lohnt
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es in Sachen private Altersvorsorge immer auf die Wünsche und Ziele des Einzelnen ankommt.
Dennoch möchten wir auf einige Besonderheiten in Sachen Riester hinweisen und nennen hier die Fakten:
Riester und Regelaltersrente
Mit Einführung der Riesterförderung wurde die Regelaltersrente um 3 Prozent gekürzt.
Vorteile
Jeder der die Voraussetzungen zum riestern erfüllt wird durch staatliche Zulagen gefördert, bei gut Verdienenden ggf. zusätzlich durch indirekte Steuervorteile.
Zulagen
Als Zulagen gibt es die Grundzulage, die Kinderzulage und die Sonderzulage/Sonderzahlung.
Junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr können von einer Sonderzulage profitieren.
Familien mit Kindern oder Alleinerziehende profitieren besonders durch die hohen Kinderzulagen.
Sicherheit und Schutz
Die Riesterrente ist weder abtretbar, noch beleihbar oder verpfändbar und somit auch vor privater Insolvenz - zumindest während der Ansparphase (Rentenaufschubphase ) - geschützt.
Beim Arbeitslosengeld (ALG II / Hartz 4) wird die Riesterrente nicht angerechnet und das Vertragskapital gehört auch nicht zum verwertbaren Kapital.
Riesterrentenbezug
Die Riester Rente wird bei Rentenzahlung ggf. auf Sozialleistungen angerechnet, auch eine Pfändung der Riester Rente wäre dann im gesetzlichen Rahmen möglich.
Zukünftige Bauherren
Für zukünftige Bauherren und Hausbesitzer ist die Riester Rente zur Tilgung der Grundschulden nicht verwendbar, hier sollte anstatt der Riester Rente lieber das Produkt Wohnriester ins Auge gefasst werden.
Kapitalauszahlung aus dem Riestervertrag
Zum Beginn der Rentenphase kann eine Teilkapitalisierung des Riestervertrages erfolgen, bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals kann aus dem Riesterrentenvertrag entnommen werden.
Das verbleibende Restkapital wird zur lebenslangen Verrentung eingesetzt.
In der Praxis war es bislang immer der Fall, dass die Kapitalentnahme von 30 Prozent immer deutlich über dem Kapital lag welches tatsächlich aus Eigenmitteln in den Vertrag gezahlt wurde.
So das die lebenslange Rentenzahlung in diesem Fall aus reinen Fördermitteln finanziert wird.
Sonderfall Selbständige
Für ausschließlich Selbständige kommt die Riester Rente nicht in Frage, da hier die Voraussetzungen zur Förderung fehlen. Selbständige haben die Möglichkeit die - über Steuerentlastungen - geförderte Basisrente zu nutzen. Mit Ausnahme von verheirateten Selbständigen mit einem förderfähigen Ehepartner, in diesem Fall ist für den Selbständigen die mittelbare Riesterförderung möglich.
Lohnt sich Riestern für Sie oder nicht? Entscheiden Sie Selbst!
Weiterführende Informationen zur Riesterrente