Gewässerschadenhaftpflicht

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Gewässerschadenhaftpflicht vergleichen

Diese Versicherung schützt Sie als Öltank-Besitzer und Betreiber vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen aufgrund einer drohenden Umweltgefährdung oder eines eintretenden Umweltschadens. Besitzer und Betreiber einer Tankanlage haften für jegliche Schäden die durch den Austritt von gewässerschädlichen Stoffen entstanden sind in unbegrenzter Höhe. Ersatzpflichtig sind Schäden die Dritte erleiden, Schäden an der Umwelt und Kosten für die behördlich angeordneten Rettungsmaßnahmen zur Schadenminderung. Gemäß der gesetzlich auferlegten Gefährdungshaftung haften sie auch dann, wenn Ihnen kein Verschulden zur Last gelegt werden kann. 

Nur mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung können sich Öltankbesitzer vor dem finanziellen Risiko von privaten und öffentlich-rechtlichen Schadensersatzansprüchen ausreichend schützen.

Eine Besonderheit der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist, dass Folgeschäden am eigenen Gebäude mitversichert sind. Dieser Einschluss ist eine besondere Ausnahme, da es keine andere Möglichkeit gibt dieses Risiko anderweitig zu versichern.

Die Gewässerschadenhaftpflicht leistet, wenn durch den Betrieb des Öltanks ein ersatzpflichtiger Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht oder die Umwelt geschädigt wird. Sie tritt für ersatzpflichtige Schäden während der Vertragslaufzeit bis zur vereinbarten Versicherungssumme ein. Bspw. wenn auslaufendes Heizöl aus dem Tank die Umwelt bedroht und die Behörden umfangreiche Rettungsmaßnahmen anordnen um einen Umweltschaden einzudämmen oder zu verhindern. 

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Grundlage der Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für Betreiber von WHG-Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen.

Im Schadensfall prüft der Haftpflichtversicherer die gesetzliche Haftungsgrundlage des Öltankbetreibers und setzt sich mit dem Geschädigten auseinander. Bei berechtigten Ansprüchen stellt der Haftpflichtversicherer den versicherten Anlagenbetreiber von seiner Schadenersatzpflicht frei und entschädigt den Betroffenen in angemessener Höhe. Sind die gestellten Ansprüche des Geschädigten der Art oder Höhe nach unberechtigt, so weist der Versicherer diese zur Entlastung des versicherten Öltankbetreibers zurück. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern bietet die Gewässerschadenhaftpflicht einen passiven Rechtsschutz für das versicherte Gewässerschaden Haftpflichtrisiko.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird. Ist das versicherte Risiko endgültig weggefallen, so endet der Vertrag nach Eingang Ihrer Mitteilung über den Wagniswegfall beim Versicherer.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Auszug unserer Partner im Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich

Diese Gewässerschadenhaftpflich-Versicherungen vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann in Kooperation mit Deutsche Makler Union.

  • AMEXPool
  • BBV Versicherungen
  • degenia Versicherungsdienst
  • Die Bayerische
  • Die Haftpflichtkasse
  • Grundeigentümer Versicherung
  • Interlloyd Versicherung
  • VHV Versicherungen