Hausratversicherung

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Diese Versicherung schützt Ihr Hab und Gut in Haus und Wohnung. Die Hausratversicherung leistet, wenn versicherte Sachen (z.B. Möbel) durch eine versicherte Gefahr (z.B. Brand) oder als Folge einer versicherten Gefahr (z.B. Löschwasser) am Versicherungsort beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.

Versicherte Sachen

Versichert sind Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung (z.B. Möbel, Teppiche, Gardinen, Bilder) gehören oder zum Gebrauch (z.B. Geschirr, Kleidung, Haushaltsgeräte) oder zum Verbrauch (z.B. Nahrungs- und Genussmittel) dienen.

Mitversichert sind Bargeld und Wertsachen (z.B. Schmuck, Edelsteine, Pelze) mit bestimmten Entschädigungsgrenzen.

Mitversicherte Sachen

  • Private Antennen sowie Markisen die zur Wohnung des Versicherungsnehmers gehören.
  • Sachen die der Versicherungsnehmer in das Gebäude auf seine Kosten eingebracht hat und er dafür die Gefahr trägt, d.h. er trägt die Kosten der Reparatur oder Wiederbeschaffung.
  • Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge.
  • Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
  • Fall- und Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen.

Versicherte Gefahren

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
  • Einbruchdiebstahl, Raub oder der Versuch einer solchen Tat,
  • Vandalismus nach einem Einbruch,
  • Leitungswasser, Rohrbruch, Frost,
  • Sturm ab Windstärke 8 und Hagel.

Die versicherten Sachen können durch Einwirkung der versicherten Gefahr beschädigt werden (Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll) zerstört werden (z.B. technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden) abhandenkommen (z.B. durch Einbruch oder einem Brand).

Die Hausratversicherung übernimmt die Reparaturkosten, wenn die versicherten Sachen beschädigt werden und die Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn die versicherten Sachen zerstört werden oder abhandenkommen ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert).

Versicherungsort

  • Wohnung des Versicherungsnehmers, einschließlich Keller- und Bodenräume,
  • Loggien, Balkone, Terrassen zur Wohnung
  • sowie Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück,
  • privat genutzte Garagen auf demselben Grundstück.

Außenversicherung

Versicherte Sachen sind weltweit auch versichert, solange sie sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Der zeitliche Geltungsbereich und die Entschädigungsgrenzen in der Außenversicherung können je nach Tarif unterschiedlich gestaltet sein.

  • Sturm und Hagel: Außenversicherungsschutz besteht nur, wenn sich die Sachen im Gebäude befinden.
  • Einbruchdiebstahl: Außenversicherungsschutz besteht nur, wenn in einem Raum eines Gebäudes eingebrochen wurde.
  • Raub: Außenversicherungsschutz besteht nur, wenn der Versicherungsnehmer oder eine Person in häuslicher Gemeinschaft beraubt wird und die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll.

Versicherte Kosten

  • Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten: Z.B. für den Abtransport und die Entsorgung des zerstörten Hausrats oder wenn durch einen Versicherungsfall andere Sachen bewegt oder geschützt werden müssen um die versicherte Sache wiederherzustellen.
  • Transport und Lagerkosten: Wenn durch einen Versicherungsfall die Wohnung unbenutzbar wurde und die Lagerung des Hausrats am Versicherungsort nicht möglich oder unzumutbar ist.
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten: Schadenabwendungskosten trägt die Hausratversicherung auch, wenn der Schaden unmittelbar bevorsteht.
  • Schlossänderungskosten: Wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für Türen der Wohnung abhanden kommen.
  • Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen: Die Hausratversicherung leistet für Beschädigungen am Gebäude durch einen Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat. Z.B. wenn die Wohnungstür des Versicherungsnehmers in einem Mehrfamilienhaus oder die Eingangstür oder Fenster im Einfamilienhaus oder innerhalb der Wohnung das Gebäude durch Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt wird.
  • Hotelkosten: Wenn die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
  • Bewachungskosten: Wenn nach einem Versicherungsfall Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.

Entschädigungsleistungen

Im Versicherungsfall ersetzt die Hausratversicherung, wenn versicherte Sachen durch eine versicherte Gefahr

  • beschädigt werden die Reparaturkosten und ggf. eine Wertminderung,
  • zerstört werden oder abhandenkommen den Wiederbeschaffungswert der Sachen in gleicher Art und Güte zum Neuwert.

Entschädigungsgrenzen

Die Entschädigungsleistungen sind begrenzt auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme zzgl. 10% Vorsorge und zzgl. 10% für versicherte Kosten in Summentarifen bzw. im Rahmen der geltenden Höchstentschädigungsgrenzen in Wohnflächentarifen.

Darüber hinaus können bestimmte Entschädigungsgrenzen z.B. für Wertsachen gelten. Die übliche Entschädigungsgrenze für Wertsachen liegt bei insgesamt 20% der Versicherungssumme zzgl. 10% Vorsorge.

Besondere Grenzen können für Wertsachen außerhalb von Wertschutzschränken gelten, üblich sind bspw.

  • 1.000 € für Bargeld
  • 2.500 € für Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
  • 20.000 € für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Gold und Silber.

Erweiterungen

Optional können geltende Entschädigungsgrenzen erhöht und weitere Gefahren oder Sachen in der Hausratversicherung mitversichert werden. Diese Leistungserweiterungen sind üblicherweise in Klauseln geregelt und können mit einem Beitragszuschlag verbunden sein.

Bausteine und Klauseln

  • der einfache Fahrraddiebstahl (Klausel)
  • Überspannungsschäden durch Blitz (Klausel)
  • Aquarien, Wasserbetten (Klausel)
  • Erhöhung der Außenversicherungsgrenze (Klausel)
  • Erhöhung der Grenze für Wertsachen
  • Erweiterte Elementarschadenversicherung

Erweiterung versicherter Gefahren

Mögliche Erweiterungen der versicherten Gefahren auf:

  • Sengschäden;
  • Schäden durch den Anprall eines Fahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
  • Schäden durch Überschallknall;
  • Innere Unruhen oder Streik;
  • Schäden durch Rauch;
  • Diebstahl von Hausrat aus verschlossenen Kraftfahrzeugen;
  • Diebstahl von Gartenmöbeln und/oder Arbeitsgeräten auf dem Versicherungsgrundstück;
  • Diebstahl von Wäsche und Bekleidung von der Leine;
  • Diebstahl versicherter Sachen aus dem Krankenzimmer bei stationären Krankenhausaufenthalten;
  • Diebstahl von Hausrat außerhalb der Wohnung;
  • Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Regenwasserrohren innerhalb von Gebäuden;
  • Wasserverlust aufgrund eines versicherten Rohrbruchs;
  • Schäden durch Wind (unter Windstärke 8, kein Sturm);
  • Zufallsbedingte Beschädigung versicherter Sachen.
  • Allgefahrendeckung durch den Einschluss „Unbenannter Gefahren“

Erweiterung versicherter Kosten

Mögliche Erweiterungen der versicherten Kosten auf:

  • Transport- und Lagerkosten bis zu einem Jahr
  • Schlüsselverlust
  • Schlossänderungskosten für Wertbehältnisse
  • Regulierungskosten (Telefon, Porto, Schadenverzeichnis)
  • Umzugskosten
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub, z.B. bei Schäden ab 5.000 €
  • Hotelkosten inklusive Frühstück (zusätzlich)

Erweiterte Außenversicherung

  • Außenversicherung bis zu sechs Monate
  • Ständige Außenversicherung für Sportausrüstungen
  • Ständige Außenversicherung für Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz
  • Ständige Außenversicherung für ausgelagerten Hausrat
  • Außenversicherungsschutz für Schließfächer in Tresorräumen von Banken
  • Außenversicherung bis zu 20% der Versicherungssumme

Erweiterung der Entschädigungsgrenzen

  • Wertpapiere und Sparbücher bis zu 100% der Versicherungssumme
  • Keine Entschädigungsgrenze für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Sachen aus Gold und Platin
  • Teppiche, Ölgemälde, Aquarelle, Grafiken, Plastiken und Antiquitäten zählen erst ab einem Einzelwert von 2.500 € zu den Wertsachen

Einschluss von Elementarschäden

Der Versicherer leistet für versicherte Sachen, die durch folgende Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Gefahren abhandenkommen:

  • Überschwemmung, Rückstau,
  • Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch,
  • Schneedruck, Lawinen,
  • Vulkanausbruch.

Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser oder durch eine Sturmflut.

Einschluss von Glasbruchschäden

Mitversichert werken können Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des Einfamilienhauses.

  • Zur Gebäudeverglasung gehören Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren. Glasbausteine und Profilgläser.
  • Zur Mobiliarverglasung gehören Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel. Versichert sind auch Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.

Nicht versichert sind optische Gläser, Hohlgläser und Beleuchtungskörper.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird.

Ziehen Sie um in eine neue Wohnung geht der Vertrag auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht vorübergehender Versicherungsschutz für max. zwei Monate für beide Wohnungen. Bei Beginn des Umzugs müssen Sie uns oder den Versicherer die Anschrift der neuen Wohnung mit Angabe der Wohnfläche anzeigen, damit dieser weiß für welchen Versicherungsort er Deckung gewähren muss.

Ist das versicherte Risiko endgültig weggefallen – etwa durch Umzug ins Ausland, so endet der Vertrag nach Eingang Ihrer Mitteilung über den Wagniswegfall beim Versicherer.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Hausratversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Auszug unserer Partner im Hausratversicherung Vergleich

Diese Hausratversicherungen vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann in Kooperation mit Deutsche Makler Union.

  • Adam Riese
  • Adcuri
  • AIG Europe
  • AMEXPool
  • Ammerländer Versicherung
  • ARAG Versicherung
  • Assekuranz Service Center
  • AXA Versicherung
  • Badische Versicherungen
  • Barmenia Allg. Versicherung
  • Basler Versicherung
  • BavariaDirekt Versicherung
  • BBV Versicherungen
  • BGV Versicherung
  • ConceptIF
  • Concordia Versicherung
  • degenia Versicherungsdienst
  • Der Sachpool
  • Die Bayerische
  • Die Haftpflichtkasse
  • Direkt Assekuranz
  • Docura Versicherung
  • Domcura
  • Gothaer Versicherung
  • Grundeigentümer Versicherung
  • GVO Versicherungen
  • Häger Versicherung
  • Inter Versicherung
  • Interlloyd Versicherung
  • InterRisk Versicherung
  • Janitos Versicherungen
  • Konzept & Marketing
  • LBN Versicherung
  • maxpool
  • Medienversicherung
  • Neodigital Versicherung
  • NV-Versicherungen
  • Rhion Versicherung
  • Stuttgarter Versicherung
  • VHV Versicherungen
  • Waldenburger Versicherung
  • Zurich Versicherung