Unfallversicherung

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Eine gute Unfallversicherung mit günstigem Preis und guten Leistungen finden Sie hier. Einfach Unfallversicherung vergleichen, günstig abschließen und gut versichern.

Jedes Jahr erleiden rund acht Millionen Menschen einen Unfall in Deutschland. Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit, entweder zu Hause, im Verkehr oder beim Sport. Ein schwerer Unfall kann zu anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen. Hier greift die private Unfallversicherung, sie sorgt für finanzielle Entlastung und schützt vor Einkommensverlusten im Invaliditätsfall.

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Unfallschutz

Diese Versicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz im Invaliditätsfall durch ein versichertes Unfallereignis. Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. bei Einreise in Krisen- oder Kriegsgebiete) bietet sie weltweiten Versicherungsschutz der rund um die Uhr gilt.

Kernleistung

der privaten Unfallversicherung ist eine einmalige Kapitalzahlung, die Höhe der Kapitalleistung ergibt sich dabei aus der vereinbarten Versicherungssumme, der Gliedertaxe und dem festgestellten Invaliditätsgrad.

Absicherung von unfallbedingten Mehrkosten

Mit einer privaten Unfallversicherung können anfallende Mehrkosten, wie z.B. für den Umbau von Haus und Auto, spezielle Hilfsmittel, Therapien oder die notwendige Kinderbetreuung abgedeckt werden.

Ausgleich von Einkommensverlusten 

Darüber  hinaus können mit einer privaten Unfallversicherung entstehende  Einkommensverluste durch eine Unfallinvalidität ausgeglichen werden, zumindest dann, wenn eine ausreichende Invaliditätssumme vereinbart wurde. Die  Grundsumme vor Progression sollte daher in einer ausreichenden Höhe vereinbart werden.

Ausreichend versichern

Wichtig sind ausreichende Kapitalleistungen im Invaliditätsfall.

Für Erwachsene sollte die Grundversicherungssumme für den Invaliditätsfall mindestens 100.000 € und für Kinder unter dem 18 Jahren mindestens 200.000 € betragen. Wer sich über seinen Versicherungsbedarf nicht sicher ist kann sich auch an der allgemein geltenden Faustformel orientieren.

Als Faustformel für den Versicherungsbedarf im Falle eines Unfalls mit Invaliditätsfolge gilt:

  • für 30-jährige Personen: das 6-fache Bruttojahreseinkommen
  • für 40-jährige Personen: das 5-fache Bruttojahreseinkommen
  • für 50-jährige Personen: das 4-fache Bruttojahreseinkommen

Mit einer gut kalkulierten Grundsumme haben Sie die Grundlage für eine ausreichende Versicherungsleistung im Invaliditätsfall geschaffen. Darüber hinaus beeinflussen die Gliedertaxe und die gewählte Progressionshöhe die Höhe der Versicherungsleistung maßgeblich.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe gibt Auskunft über den Invaliditätsgrad. In der Gliedertaxe werden die Invaliditätsgrade der einzelnen Gliedmaßen geregelt. Ist ein Bein bis unterhalb des Knies nicht mehr funktionsfähig liegt der Invaliditätsgrad bei 50 Prozent, ist der Daumen nicht mehr funktionsfähig bemisst sich der Invaliditätsgrad auf 20 Prozent – jeweils nach den empfohlenen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Neben dieser standardisierten Gliedertaxe werden – je nach Tarif und Versicherer – auch bessere Gliedertaxen mit höheren Leistungsgraden angeboten.

Progression

Eine Progression erhöht die Kapitalleistung mit steigendem Invaliditätsgrad. Wenn Sie sich für einen Tarif mit Progression entscheiden fallen die Versicherungsleistungen deutlich höher aus. 

Wählen Sie bei einer vereinbarten Grundinvaliditätssumme von 100.000 € bspw. einen Tarif mit einer Progression von 500 Prozent, würde bei einer Invalidität von 100 Prozent – wie z.B. bei einer Querschnittslähmung – eine Kapitalauszahlung von 500.000 € fällig.

Solch eine Summe kann eine enorme Hilfe sein, wenn behindertengerechte Umbaumaßnahmen z.B. am Haus oder am Auto im Invaliditätsfall notwendig werden und finanziert werden müssen.

Eine der Höhe nach ausreichende Kapitalleistung, die der Versicherer im Fall einer dauerhaften Beeinträchtigung zahlt, ist das wichtigste Kriterium für die Auswahl einer privaten Unfallversicherung.

Erweiterungen

  • Unfall-Rente sichert Ihnen eine lebenslange monatliche Rentenzahlung – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 Prozent.
  • Krankenhaustagegeld zahlt Ihnen das vereinbarte Tagegeld – für jeden Tag, an dem Sie stationär aufgrund eines Unfallereignisses behandelt oder untergebracht werden.
  • Genesungsgeld wird regelmäßig im Anschluss an den stationären Aufenthalt aufgrund eines Unfalls für die tariflich vorgesehene Dauer gezahlt – jedoch nur, wenn ein Krankenhaustagegeld vereinbart wurde.
  • Todesfallleistung wird für die finanzielle Unterstützung der Hinterbliebenen in vereinbarter Höhe gezahlt, wenn eine versicherte Person an den Unfallfolgen stirbt.
  • Übergangsleistung wird üblicherweise nach sechs Monaten gezahlt, wenn die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit mindestens um 50 Prozent beeinträchtigt ist.

Unfallrente: Lebenslange Rente bei unfallbedingter Schwerstinvalidität

Die Unfallrente ist ein durchaus empfehlenswerter Leistungsbaustein der privaten Unfallversicherung, wenn es um die dauerhafte Absicherung von unfallbedingten Einkommensverlusten geht, die durch eine unfallbedingte Invalidität jederzeit ausgelöst werden können.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der privaten Unfallversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Auszug unserer Partner im Unfallversicherung Vergleich

Diese Unfallversicherungen vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann in Kooperation mit Deutsche Makler Union.

  • Adcuri
  • AMEXPool
  • Ammerländer Versicherung
  • Assekuranz Service Center
  • Barmenia Allg. Versicherung
  • Basler Versicherung
  • ConceptIF
  • Concordia Versicherung
  • degenia Versicherungsdienst
  • Der Sachpool
  • Die Bayerische
  • Die Haftpflichtkasse
  • Domcura
  • Gothaer Versicherung
  • Grundeigentümer Versicherung
  • GVO Versicherungen
  • Häger Versicherung
  • HanseMerkur Versicherung
  • HDI Versicherung
  • Interlloyd Versicherung
  • InterRisk Versicherung
  • Invers Nordvers
  • Janitos Versicherungen
  • KAB Maklerservice
  • Konzept & Marketing
  • LBN Versicherung
  • maxpool
  • Medienversicherung
  • Neodigital Versicherung
  • NV-Versicherungen
  • Rhion Versicherung
  • SwissLife Partner
  • VHV Versicherungen
  • Waldenburger Versicherung
  • Würzburger Versicherung
  • Zurich Versicherung