Rechtsschutz

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Diese Versicherung schützt Sie bei einem Rechtsstreit vor dem Kostenrisiko von außergerichtlichen Verfahren und gerichtlichen Prozessen. Die Rechtsschutzversicherung trägt alle Kosten die in einem versicherten Rechtsstreit anfallen und hilft dem Versicherten zu seinem Recht zu kommen. Sie kommt für anfallende Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugengelder, Kosten für Sachverständige sowie für Schieds- und Schlichtungsverfahrens auf. Versicherungsschutz besteht für die geltenden Leistungsarten in den ausgewählten Rechtsschutzbereichen.

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz Vergleich

Privatrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten im privatrechtlichen Bereich für die Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Opfer-Rechtsschutz

Berufsrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten im arbeitsrechtlichen Bereich für die Leistungsarten:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz

Im Gegensatz zum reinen Privatrechtsschutz der als Einzelbaustein abgeschlossen werden kann, kann der Berufsrechtsschutz nur zusammen mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten im verkehrsrechtlichen Bereich für die Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz für Verkehrssachen

Der Verkehrsrechtsschutz kann wie der Privatrechtsschutz als Einzelbaustein für alle Kraftfahrzeuge der Familie oder auch nur für das Kraftfahrzeug des Versicherungsnehmers abgeschlossen werden.

Eigentums- und Mietrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten im wohnwirtschaftlichen Bereich für die Leistungsarten:

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz

Im Gegensatz zum reinen Privatrechtsschutz der als Einzelbaustein abgeschlossen werden kann, kann der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter nur zusammen mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden.

Vermieterrechtsschutz

Eine Ausnahme bildet der Rechtsschutz für Vermieter, diese können den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz als separaten Rechtsschutzvertrag abschließen.

Privatrechtsschutz Leistungen

  • Schadenersatz-Rechtsschutz zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche als Geschädigter gegenüber Dritten. Z. B. wenn der Schädiger nicht freiwillig oder in voller Höhe für den verursachten Schaden aufkommen will.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zur Abwendung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Milderung von Bußgeldbescheiden. Zum Bsp. als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer.
  • Straf-Rechtsschutz zu Ihrer Verteidigung wenn Ihnen eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht wenn es um Ihr Recht auf Nachbesserung, Wandelung eines Vertrages, Minderung des Kaupreises oder den Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrages geht. Bspw. wenn es um Kaufverträge, Dienstleistungs- oder Werkverträge, Reise- oder private Versicherungsverträge geht.
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten wenn Sie sich gegenüber dem Finanzamt vor ungerechtfertigten Steuerforderungen oder der Ablehnung von steuerlichen Abschreibungen vor Gericht wehren müssen.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz wenn es zu Streitigkeiten mit einem Sozialversicherungsträger kommt. Zum Bsp. wenn Ihre Krankenkasse eine beantragte Kur ablehnt oder die Pflegeversicherung eine Pflegestufe nicht anerkannt. Der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung fehlerhaft ist oder die Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall nicht anerkennt.
  • Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht gibt Ihnen die Möglichkeit sich von einem Anwalt einmalig im Familien- und Erbrecht beraten zu lassen. Z. Bsp. bei einer Scheidung wenn es um die Unterhaltszahlungen oder das Sorgerecht für die Kinder geht. Oder bei erbrechtlichen Angelegenheiten wenn es bspw. um Erbansprüche, den Pflichtanteil oder die Anfechtung eines Testaments geht.
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten: Körperverletzung, Missbrauch oder Freiheitsentzug sind Straftaten bei denen grundsätzlich der Staatsanwalt ermittelt und den Prozess führt. Opfer von Gewalttaten können im Strafverfahren als Nebenkläger auftreten. Die Rechtsschutzversicherung trägt in solchen Fällen die Anwaltskosten des Betroffenen u.a. zur Einflussnahme auf das Urteil und zur Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Berufsrechtsschutz Leistungen

  • Rechtsschutz bei Streit mit dem Arbeitgeber. Z. Bsp. wegen einer unberechtigten Abmahnung, einer betriebsbedingten Kündigung, einer zu geringen Abfindung, einem zu schlecht ausgestellten Arbeitszeugnis, der Streichung von Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.
  • Disziplinar-Rechtsschutz für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst zur Abwehr von Disziplinarverfahren ihres Dienstherrn.
  • Standes-Rechtsschutz für Angehörige von Standesberufen wie bspw. Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte die sich vor der jeweiligen Kammer verantworten und in Standesverfahren gegen Restriktionen zur Wehr setzten müssen um ihre berufliche Existenz zu sichern.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz bspw. wegen der Einstufung in einen falsche Besoldungsgruppe oder der Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Nichteinhaltung von Arbeitsplatzschutzbestimmen.

Verkehrsrechtsschutz Leistungen

  • Verwaltungs-Rechtsschutz für Verkehrssachen kann helfen wenn es um den Führerschein, Punkte in Flensburg und Fahrverbote geht.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zur Abwehr oder Minderung von Bußgeldern. Zum Bsp. wegen überhöhter Geschwindigkeit oder einem Rotlicht-Verstoß.
  • Straf-Rechtsschutz zu Ihrer Verteidigung wenn andere Personen im Straßenverkehr geschädigt werden.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Z. B. wenn der Kfz-Versicherer des Unfallgegners den entstandenen Schaden an ihrem Kraftfahrzeug nicht oder nicht in vollem Umfang übernehmen will und die Zahlung verzögert oder verweigert.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht rund um den Kfz-Kaufvertrag, wenn es um den Fahrzeugkauf oder Fahrzeugverkauf geht oder um den erteilten Reparaturauftrag an eine Kraftfahrzeug-Werkstatt.
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten wenn Sie sich wegen einer unberechtigten Kfz-Steuererhebung vor Gericht wehren müssen.

Eigentums- und Mietrechtsschutz Leistungen

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die selbst bewohnte Wohnung, z.B. wenn Sie als Mieter in einen Streit mit ihrem Vermieter wegen einer Mieterhöhung, Kautionsrückzahlung oder einer falschen Nebenkostenabrechnung geraten.
  • Für Hauseigentümer z.B. wenn es um eine Grundbuchangelegenheit oder Streitigkeiten mit den Nachbarn geht.
  • Steuer-Rechtsschutz wenn es um Streitigkeiten um öffentliche Abgaben (z.B. für Müllabfuhr / Straßenreinigung) oder um die Grundstückssteuer geht.

Vermieterrechtsschutz Leistungen

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Vermieter, wenn Sie mit ihren Mietern wegen des Mietvertrages in Streit geraten oder wenn es bspw. um eine Kündigung oder Räumungsklage geht.
  • Steuer-Rechtsschutz wenn es um öffentliche Abgaben oder um die Grundsteuer geht.

Häufige Fragen

Was ist versichert?

Die Rechtsschutzversicherung bieten Ihnen einen bedarfsgerechten Rechtsschutz, z.B. im privaten Lebensbereich, im beruflichen und / oder verkehrsrechtlichen Bereich.

Der Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz für die wichtigsten Rechtsbereiche (z.B. Schadenersatz- oder Arbeits-Rechtsschutz). Diese Rechtsbereiche werden Leistungsarten genannt.

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für:

  • den Versicherungsnehmer,
  • den Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer,
  • minderjährige Kinder (leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), volljährige unverheiratete Kinder ohne Altersbegrenzung, auch während der Ausbildung, längstens bis zur erstmaligen Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit gegen Entgelt.

Welche Kosten werden übernommen?

  • Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts
  • Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher
  • Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
  • Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur eineinhalbfachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden
  • Kosten einer Mediation je nach Rechtsschutz-Tarif und Versicherer

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen je Rechtsschutzfall können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

Was ist nicht versichert?

In bestimmten Leistungsarten ist eine Wartezeit vereinbart: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist.

Eine Streitigkeit kann mehrere Ursachen haben: Versicherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist.

Welche Wartezeiten gibt es?

Wartezeiten gibt es in den Leistungsarten:

  • Arbeits-Rechtsschutz,
  • Eigentums- und Miet-Rechtsschutz,
  • Vermieter-Rechtsschutz,
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.

Die Wartezeit beträgt üblicherweise drei Monate ab dem im Versicherungsschein genannten Vertragsbeginn. Abweichende Regelungen sind - je nach Tarif und Versicherer - möglich.

Keine Wartezeiten gibt es regelmäßig im:

  • Beratungsrechtsschutz
  • Familien- und Erbrecht
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten
  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten

Abweichende Regelungen sind - je nach Tarif und Versicherer - möglich.

 

Gibt es Einschränkungen?

Rechtsschutzversicherer können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten sie einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb werden bestimmte Fälle aus dem Rechtsschutz ausgeschlossen. Nicht versichert sind bspw. Rechtsstreitigkeiten aus:

  • Baurisiken
  • Halte- und Parkverstößen
  • Familien- und Erbangelegenheiten
  • Spekulationsgeschäften

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind stets die geltenden Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Wo sind Sie versichert?

Sie haben üblicherweise Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Dies gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechtsschutz) auf deutsche Gerichte oder deutsche Behörden beschränkt ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweit Versicherungsschutz. Die Kosten werden in diesem Fall bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren, die nach deutschem Gebührenrecht angefallen wären vom Rechtsschutzversicherer übernommen.

Welche Verpflichtungen haben Sie?

Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:

Sie müssen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben im Versicherungsantrag machen. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Rechtsschutzfällen.

Informieren Sie uns oder den Rechtsschutzversicherer unverzüglich, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müssen.

Sie müssen den Rechtsschutzversicherer und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.

Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie mit dem Rechtsschutzversicherer abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist.

Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden.

Hierzu sollten Sie den Rechtsschutzversicherer oder Ihren Rechtsanwalt befragen.

Wann und wie können Sie zahlen?

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Üblicherweise ist der Versicherer zu ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Rechtsschutzversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Auszug unserer Partner im Rechtsschutz Vergleich

Diese Rechtsschutz-Versicherungen vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann in Kooperation mit Deutsche Makler Union.

  • Adam Riese
  • Advocard
  • ARAG Versicherung
  • Auxilia Rechtsschutz
  • BavariaDirekt Versicherung
  • BGV Versicherung
  • ConceptIF
  • Concordia Versicherung
  • D.A.S. Rechtsschutz
  • degenia Versicherungsdienst
  • DEURAG
  • Deutsche Rechtsschutz Versicherung
  • DMB Rechtsschutz
  • Domcura
  • ERGO Versicherung (DAS)
  • Itzehoer Versicherung
  • KS-AUXILIA
  • OERAG Rechtsschutz