Gewerbe Bauherrenhaftpflicht

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Eine gute Bauherrenhaftpflicht für Betriebs-/Geschäftsgebäude und Gewerbeobjekte finden Sie hier. Einfach Beitrag berechnen, Bauherrenhaftpflicht vergleichen und gut versichern.

Gewerbe Bauherrenhaftpflicht Vergleich

Diese Versicherung schützt Sie als Bauherr von Betriebs- und Geschäftsgebäuden und stellt Sie im Schadensfall von der gesamtschuldnerischen Haftung frei. Bauherren haben eine besondere Auswahl-, Überwachungs- und Verkehrssicherungspflicht und sind für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Sie müssen einen geeigneten Architekten, Bauleiter und Bauunternehmer beauftragen und sich von deren Qualifikation überzeugen. Der Bauherr ist verpflichtet die Baustelle regelmäßig zu überwachen und Gefahrenquellen unverzüglich zu beseitigen. Er muss dafür sorgen, dass keine Gefahren von der Baustelle ausgehen die andere gefährden. Bauherren haften in unbegrenzter Höhe für alle Schäden die Dritte durch die Baumaßnahmen erleiden. Kommt es zu einem Schaden kann der Geschädigte seine Schadenersatzansprüche direkt an den Bauherren stellen, dieser haftet gesamtschuldnerisch und somit auch für Schäden die Handwerker des beauftragten Bauunternehmens verursacht haben.

Bauarbeiten am Firmensitz des Versicherungsnehmers sind bereits in der Betriebshaftpflicht bis zu einer begrenzten Bausumme mitversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nur, wenn das Grundstück auf dem die Bauarbeiten durchgeführt werden mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsort (Betriebssitz) des Versicherungsnehmers übereinstimmt.

Für Bauarbeiten an einem anderen Ort, für größere Bauvorhaben und Bauarbeiten auf einem unbebauten Grundstück muss eine separate Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden. Da für diese Risiken regelmäßig kein Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflicht besteht.

Nur mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung können sich Bauherren vor den finanziellen Folgen aufgrund von unberechtigten und berechtigten Schadensersatzforderungen ausreichend schützen.

Die Bauherrenhaftpflicht tritt für ersatzpflichtige Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der Vertragslaufzeit bis zur vereinbarten Versicherungssumme ein. Bspw. wenn durch einen ungesicherten Schacht ein Besucher auf der Baustelle zu Schaden kommt oder durch die Baumaßnahmen ein Nachbargebäude beschädigt wird.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Grundlage der Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für Bauherren.

Im Schadensfall prüft der Haftpflichtversicherer die gesetzliche Haftungsgrundlage des Bauherrn und setzt sich mit dem Geschädigten auseinander. Bei berechtigten Ansprüchen stellt der Haftpflichtversicherer den versicherten Bauherren von seiner Schadenersatzpflicht frei und entschädigt den Betroffenen in angemessener Höhe. Sind die gestellten Ansprüche des Geschädigten der Art oder Höhe nach unberechtigt, so weist der Versicherer diese zur Entlastung des versicherten Bauherrn zurück. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern bietet die Bauherrenhaftpflicht einen passiven Rechtsschutz für das versicherte Bauherren Haftpflichtrisiko.

Mitversicherte Nebenrisiken

Abwasserschäden

  • Schäden durch Abwässer
  • Rückstau des Straßenkanals

Bauen in eigener Regie

  • Eigenleistungen/Nachbarschaftshilfe bis 25.000 € beitragsfrei
  • Eigenleistungen/Nachbarschaftshilfe über 25.000 € gegen Zuschlag
  • persönliche gesetzliche Haftpflicht der Bauhelfer

Bausummen

  • bis 500.000 € Neubausumme
  • über 500.000 € Neubausumme auf Anfrage

Versicherungssummen

  • 3 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • höhere Versicherungssummen auf Anfrage

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

  • für das zu bebauende Grundstück (Bauplatz, unbebautes Grundstück)
  • für das zu errichtende Bauwerk

Kraftfahrzeuge

  • soweit diese Fahrzeuge nicht versicherungs- und zulassungspflichtig sind
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h
  • nur auf nicht öffentlichen Plätzen verkehrende Fahrzeuge, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit
  • Arbeitsmaschinen bis 20 km/h

Leistungsgarantie

  • gegenüber den empfohlenen Mindeststandards vom Arbeitskreis Beratungsprozesse
  • gegenüber den Musterbedingungen des GDV (ergibt sich aus den Mindeststandards)

Leitungsschäden

  • an Erdleitungen
  • an elektrischen Frei- und Oberleitungen
  • ohne Selbstbeteiligung

Beitragsfrei mitversichert

  • Senkungsschäden
  • Erdrutschungen

häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Der Vertrag endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn.

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Schlüsselfertigkeit und die endgültige Bausumme dem Versicherungsunternehmen anzuzeigen.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Unsere Haftpflichtpartner

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann.

Einen ausgezeichneten Service bietet die Haftpflichtkasse mit einer sehr guten telefonischen Erreichbarkeit, der Bearbeitung von Neuschäden innerhalb von 48 Stunden mit qualifizierten Juristen und Spezialisten als Ansprechpartner im Schadensfall. Der angebotene Versicherungsschutz entspricht den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse, beinhaltet eine Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen und darüber hinaus noch weitere wichtige Einschlüsse.