Gastronomie Betriebshaftpflicht

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Gastronomie Betriebshaftpflicht Vergleich

Diese Versicherung schützt Hoteliers und Gastwirte vor unberechtigten und berechtigten Schadenersatzforderungen die auf die Ausübung der beruflichen und betrieblichen Tätigkeiten von Gastronomiebetrieben zurückzuführen sind. Sie leistet, wenn Besuchern, Gästen oder sonstigen Dritten durch die beruflichen und betrieblichen Tätigkeiten im Hotel oder Lokal ein ersatzpflichtiger Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht oder die Umwelt geschädigt wird. 

Beherbergungs-, Hotel- und Gaststättenbetriebe haften in unbegrenzter Höhe für alle verschuldeten Schäden die Gäste oder sonstige Dritte durch den Gaststätten- oder Hotelbetrieb erleiden. Sie müssen geschädigte Besucher, Gäste oder Dritte in angemessener Art und Weise entschädigen und den entstandenen Schaden ersetzen.

Nur mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung können sich Hoteliers und Gastwirte vor dem finanziellen Risiko von unberechtigten und berechtigten Schadensersatzforderungen ausreichend schützen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung springt ein, wenn durch den Betriebsinhaber oder durch die Angestellten des Gastwirtschafts- oder Hotelbetriebs fahrlässig Sachen von Besuchern, Gästen oder anderen Dritten beschädigt oder zerstört werden oder diese Personen selbst zu Schaden kommen. Sie kommt für ersatzpflichtige Personen- und Sachschäden genauso wie für Vermögens- oder Folgeschäden während der Vertragslaufzeit bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, die sich aus den Eigenschaften, Tätigkeiten und Rechtsverhältnissen der Berufs- und Betriebsbeschreibung ergeben. Mitversichert sind alle berufs- und betriebsüblichen Nebenrisiken, die in den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomiebetriebe durch besondere Bedingungen mit eingeschlossen sind. Grundlage der Versicherung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für Beherbergungs- und Hotelbetriebe bzw. Gastronomie-, Gaststätten-, Diskotheken- und Imbissbetriebe. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet viele Leistungen, die umfassend die berufs- und betriebsbedingten Haftungsrisiken von Gastronomiebetrieben berücksichtigen. Im Schadensfall prüft der Haftpflichtversicherer die gesetzliche Haftungsgrundlage des Gastronomiebetriebs und setzt sich mit geschädigten Besuchern, Gästen oder sonstigen Dritten auseinander. Bei berechtigten Ansprüchen stellt der Haftpflichtversicherer den versicherten Gastronomiebetrieb von seiner Schadenersatzpflicht frei und entschädigt betroffene Gäste oder sonstige Dritte in angemessener Höhe. Sind die gestellten Ansprüche des Geschädigten der Art oder Höhe nach unberechtigt, so weist der Versicherer diese zur Entlastung des versicherten Gastronomiebetriebs zurück. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern bietet die Betriebshaftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz für das versicherte Hotel- und Gastronomie-Haftpflichtrisiko.

Für den Versicherungsnehmer beitragsfrei in der Betriebshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind, eine Privathaftpflicht nach dem Familientarif und eine Tierhalterhaftpflicht als privater Hundehalter.

Extras für Hotelbetriebe

Eingebrachte Sachen

  • Gefährdungshaftung (gemäß §§ 701 ff. BGB): 3.500 € je Gast und Tag, davon max. 800 € für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
  • Verschuldenshaftung bei Abhandenkommen: 50.000 € je Gast und Tag
  • Wertsachen-Safes in Hotelzimmern: 10.000 € je Safe
  • Aufbewahrung von übernommenen Wertsachen: 50.000 €

Mitversichert sind

  • betriebseigene Säle, Tagungsräume,
  • Sport- / Fitnesseinrichtungen und Geräte,
  • Schwimmbäder, Saunen, Solarien, hoteleigene Wellness-Einrichtungen,
  • Tennis-, Squash-, Golf- und Minigolfanlagen, Kegel- / Bowlingbahnen,
  • Kinderspielplätze,
  • Parkplätze,
  • der Handel / Vertrieb mit Erzeugnissen aus eigener Herstellung und dgl.

Inklusive

  • Reiseveranstalter-Haftpflicht für Beherbergungsbetriebe: 2.000.000 € für Personen-, 500.000 € für Sach- und 50.000 € für Vermögensschäden.
  • Schäden aus Abhandenkommen von Gepäck aus den eingestellten Kfz der Beherbergungsgäste: 10.000 € je Kfz und Tag
  • Schäden an eingestellten Kfz der Beherbergungsgäste (gesetzliche Haftpflicht): 100.000 € je Kfz
  • Schäden an fremden Kfz beim Bewegen auf dem Betriebsgrundstück: 100.000 € je Kfz
  • Schäden an Tagungshabe: 25.000 € je Gast und Tag
  • Schäden an unbewachter Garderobe: 25.000 € je Gast und Tag
  • Vermögensschäden aus hoteltypischen Risken (z.B. aus verspätetem Wecken): 100.000 €
  • Verwahrungsrisiko für eingebrachte Sachen der Restaurationsgäste (gemäß § 688 BGB): 5.000 € pro Gast und Tag
  • Abhandenkommen oder Beschädigung von Musiker-Eigentum: 15.000 €

Extras für Gaststätten-, Diskotheken- und Imbissbetriebe

Mitversichert sind

  • Säle, Tagungsräume,
  • Sport-, Fitnesseinrichtungen und Geräte,
  • Schwimmbäder, Saunen, Solarien,
  • Minigolfanlagen, Kegel- und Bowlingbahnen,
  • Kinderspielplätze,
  • Parkplätze,
  • Handel und Vertrieb mit Erzeugnissen aus eigener Herstellung und dergleichen.

Sachen von Restaurationsgästen

Verwahrungsrisiko für eingebrachte Sachen der Restaurationsgäste (gemäß § 688 BGB):

  • 5.000 € pro Gast und Tag

Weitere Leistungen im Überblick

Auslandsschäden

  • anlässlich von Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messebesuchen: weltweit;
  • durch indirekte Exporte: weltweit;
  • durch direkte Exporte ins europäische Ausland.

Gewässerschadenhaftpflicht

  • für Behältnisse bis 5.000 Liter Gesamt-Fassungsvermögen;
  • für Ölabscheider und Fettabscheider;
  • Gewässerschaden-Restrisiko

Grundbesitzerhaftpflicht

  • Betrieblicher Haus- und Grundbesitz;
  • Vermietung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten auf dem Betriebsgrundstück an Dritte bis 30.000 € Bruttojahresmietwert.

Mietsachschäden

  • anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen bis 3.000.000 € (SB: 10 %, mind. 100, max. 1.500);
  • an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer bis 3.000.000 €;
  • Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen bis 150.000 € (SB: 10 %, mind. 100, max. 1.500)

Private Haftpflicht

  • Privathaftpflicht für den Betriebsinhaber und seine Familie
  • Tierhalterhaftpflicht für einen Hund

Produkthaftpflicht

  • aus hergestellten / gelieferten Erzeugnissen und erbrachten Arbeiten / sonstigen Leistungen;
  • aufgrund Fehlens zugesicherter Eigenschaften und aus Falschlieferung

Umwelthaftpflicht

  • privatrechtliche Inanspruchnahme, siehe auch Gewässerschaden-Haftpflicht;
  • Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen

Umweltschadenbasisversicherung

  • öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme bis 3 Mio. €;
  • zusätzlich sind Ölabscheider / Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.

Versicherungssummen

In der Betriebshaftpflicht, Gewässerschaden- und Umwelthaftpflicht wahlweise

  • 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden
  • 5.000.000 € für Personen- und Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden
  • 10.000.000 € für Personen- und Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden

In der Umweltschadenbasisversicherung

  • 3.000.000 € für die öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme
  • Abwasserschäden bis zur Versicherungssumme für Sachschäden (SB: 10 %, min. 100, max. 5.000)
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander (nicht Arbeitsunfälle / Berufskrankheiten)
  • Ausrichtung von Veranstaltungen, Tagungen, Kurzveranstaltungen, Festveranstaltungen außerhalb des Betriebsgeländes
  • Bauherrenhaftpflicht bis 1.000.000 € Bausumme
  • Belade- und Entladeschäden an Fremdfahrzeugen
  • Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen
  • Abhandenkommen oder Beschädigung von Besucher- und Belegschaftshabe bis 30.000 €
  • Erweiterter Strafrechtschutz bis 100.000 € (SB: 10 % je Verfahren)
  • Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung
  • Leitungsschäden bis zur Versicherungssumme für Sachschäden
  • Nachhaftung bis zu 5 Jahre nach vollständiger Betriebsaufgabe
  • Schäden aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu 25 kWp auf dem Versicherungsgrundstück bis 500.000 €
  • Schlüsselschäden: Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten bis 100.000 € (SB: 10 %, mind. 100, max. 500)
  • Strahlenschäden aus dem deckungsvorsorgefreien Umgang mit energiereichen ionisierenden Strahlen
  • Tätigkeitsschäden bis 100.000 € (SB: 10 %, mind. 100, max. 5.000)
  • Tätigkeitsschäden an fremden Hilfsmitteln bis 50.000 € (SB: 10 %, mind. 100, max. 5.000)
  • Vermögensschäden durch Verletzung personenbezogener Daten in Datenschutzgesetzen bis 100.000 €
  • Vertragshaftung
  • Versehensklausel
  • Vorsorgeversicherung in Höhe der vertraglichen Versicherungssummen
  • Datenlöschkosten

Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend für den Versicherungsschutz ist stets der Wortlaut der Versicherungsbedingungen bei Vertragsabschluss.

häufige Fragen

Was ist versichert?

Gegenstand Betriebshaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor den Ansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die sich aus der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ergeben. Das gilt auch, wenn Mitarbeiter im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen. Sie sichert neben dem gewerblichen Risiko auch das allgemeine Umweltrisiko ab.

Die Versicherungslösungen sind individuell auf die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe und Betriebsart zugeschnitten und bieten somit einen optimalen Versicherungsschutz für die beruflichen und betrieblichen Risiken.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

Was ist nicht versichert?

Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch vertragliche Zusagen gegenüber Dritten zu Leistungen verpflichten.

Der Haftpflichtversicherer leistet für Schäden nur bis zu den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird diese bei jedem Versicherungsfall berücksichtigt.

Gibt es Einschränkungen?

Haftpflichtversicherer können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten sie einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb werden bestimmte Fälle aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nicht versichert sind insbesondere alle Schäden, die

  • vorsätzlich verursacht werden
  • aufgrund eines Vertrages oder Zusagen, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen, entstehen
  • auf Asbest, asbesthaltige Erzeugnisse oder Substanzen zurückzuführen sind.

Wo sind Sie versichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Betrieb. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf den im Versicherungsschein gelegenen Betrieb zurückzuführen sind.

Welche Verpflichtungen haben Sie?

Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:

  • Sie müssen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben im Versicherungsantrag machen.
  • Sie müssen dem Versicherer mitteilen, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
  • Es ist möglich, dass Sie vom Versicherer aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
  • Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
  • Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und den Versicherer durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

Wann und wie können Sie zahlen?

Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag an den Versicherer überweisen oder den Versicherer ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird. Haben Sie Ihren Gewerbebetrieb aufgegeben endet der Vertrag nach Eingang Ihrer Gewerbeabmeldung beim Versicherer.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Betriebshaftpflichtversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Unser Haftpflichtpartner

Die Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann.

Einen ausgezeichneten Service bietet die Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes, u.a. mit einer sehr guten Erreichbarkeit, Bearbeitung von Neuschäden innerhalb von 48 Stunden, qualifizierten Juristen und Spezialisten im Schadensfall. Der angebotene Versicherungsschutz entspricht den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse, beinhaltet eine Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen und darüber hinaus noch weitere wichtige Einschlüsse.

Auszug versicherbarer Berufsgruppen und Betriebsarten

Hotel, Gastronomie, Diskothek, Imbiss

  • All-Suite-Hotel
  • Appartementhaus
  • Apparthotel
  • Autobahn Raststätte
  • Automatensalon
  • Bahnhofshotel
  • Bahnhofsgaststätte
  • Bar
  • Barkeeper (selbständig)
  • Bistro
  • Boardinghouse
  • Bowlingbahn
  • Bowlingcenter
  • Café
  • Campingplatz
  • Caterer
  • Confiserie
  • Diskothek
  • Eisdiele / Eissalon
  • Erlebnisgastronomie
  • Ferienhaus
  • Fitness Studio
  • Gasthof
  • Gasthof mit Beherbergung
  • Gaststätte
  • Gaststätte mit Beherbergung
  • Golfplatz
  • Hausbrauerei
  • Hotel
  • Hotel-Garni
  • Imbiss
  • Jugendherberge
  • Kantine
  • Kellner (selbständig)
  • Koch (selbständig)
  • Kurhotel
  • Minigolfanlage
  • Motel
  • Partyservice
  • Pension
  • Restaurant
  • Saunabad
  • Schankwirtschaft
  • Schnellrestaurant
  • Serviced Appartements
  • Solarium / Sonnenstudio
  • Spielhalle
  • Spielothek
  • Spielsalon
  • Sporthotel
  • Sportstudio
  • Stehausschank
  • Straußenwirtschaft
  • Systemgastronomie
  • Tanzlokal
  • Verkaufspavillon
  • Verkaufsstand fahrbar
  • Verkaufsstand feststehend
  • Vinothek
  • Wellness-Hotel