Grundbesitzerhaftpflicht
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Eine gute Grundbesitzerhaftpflicht für Eigentümer und Vermieter von Gewerbeobjekten finden Sie hier. Einfach Grundbesitzerhaftpflicht vergleichen und gut versichern.
Gewerbe Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich
Diese Versicherung schützt Sie als Eigentümer und Vermieter von Gewerbeobjekten, wenn andere Personen auf Ihrem Grund und Boden zu Schaden kommen und Sie sich nicht entlasten können. Eigentümer und Vermieter von gewerblichem Haus- und Grundbesitz haben besondere Überwachungs- und Verkehrssicherungspflichten. Sie sind verpflichtet Gebäude und Grundstück regelmäßig zu kontrollieren, zu warten sowie mögliche Gefahrenquellen unverzüglich zu beseitigen. Sie müssen dafür sorgen, dass keine Gefahren vom Gebäude und Grundstück ausgehen die andere gefährden. Kommen Dritte zu Schaden haften die Besitzer und Vermieter in unbegrenzter Höhe für Schäden die vom Gewerbeobjekt ausgegangen sind.
Besitzer eines selbst genutzten Gewerbeobjekts sowie Eigentümer oder Mieter einer selbst genutzten Gewerbeeinheit benötigen keine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wenn sie eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen haben.
Eigentümergemeinschaften und Vermieter von Gewerbeobjekten oder Gewerbeeinheiten müssen eine separate Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Da diese Risiken regelmäßig nicht unter den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht fallen.
Nur mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung können sich Eigentümergemeinschaften und Vermieter von gewerblich genutztem Haus- und Grundbesitz ausreichend gegen Schadensersatzansprüche schützen.
Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn Eigentümer und Grundbesitzer ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen sind und dadurch fremde Sachen beschädigt oder zerstört werden oder andere Personen zu Schaden kommen. Sie tritt für ersatzpflichtige Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der Vertragslaufzeit bis zur vereinbarten Versicherungssumme ein. Bspw. wenn Wege nicht geräumt wurden und ein Besucher daraufhin stürzt und sich verletzt oder sich ein Dachziegel löst und auf ein Fahrzeug fällt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aller Personen die in Ihrem Auftrag handeln.
Grundlage der Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für Haus- und Grundbesitzer.
Im Schadensfall prüft der Haftpflichtversicherer die gesetzliche Haftungsgrundlage des Haus- und Grundbesitzers und setzt sich mit dem Geschädigten auseinander. Bei berechtigten Ansprüchen stellt der Haftpflichtversicherer den Haus- und Grundbesitzer von seiner Schadenersatzpflicht frei und entschädigt den Betroffenen in angemessener Höhe. Sind die gestellten Ansprüche des Geschädigten der Art oder Höhe nach unberechtigt, so weist der Versicherer diese zur Entlastung des Versicherten zurück. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern bietet die Grundbesitzerhaftpflicht einen passiven Rechtsschutz für das versicherte Grundbesitzer Haftpflichtrisiko.
Mitversicherte Nebenrisiken
Abwasserschäden
- Schäden durch Abwässer
- inklusive Rückstau des Straßenkanals
Büro des Versicherungsnehmers
- im versicherten Risiko (ausgenommen bleibt die berufliche Tätigkeit)
Bauherrenrisiko
- bis 200.000 € Bausumme
Versicherungssummen
wahlweise
- 3 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 10 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Gewässerschaden-Anlagenrisiko
- Heizöltank (Batterietanks gelten als ein Tank) im versicherten Risiko mit einem Gesamtfassungsvermögen von max. 5.000 Litern
Kraftfahrzeuge
- motorgetriebene Haus- und Gartengeräte soweit diese Fahrzeuge nicht versicherungs- und zulassungspflichtig sind
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h
- nur auf nicht öffentlichen Plätzen verkehrende Fahrzeuge, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit
- Krankenfahrstühle, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen, Arbeitsmaschinen und Kinderfahrzeuge bis 20 km/h
Leistungsgarantie
- gegenüber den empfohlenen Mindeststandards vom Arbeitskreis Beratungsprozesse
- gegenüber den Musterbedingungen des GDV (ergibt sich aus den Mindeststandards)
Mitversicherte Personen
- vom Versicherungsnehmer per Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragte Personen
Photovoltaik- und Solaranlagen
- Verkehrssicherungspflicht aus dem Besitz einer Photovoltaikanlage/Solaranlage
- inklusive der Haftpflicht aus der Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz bis 25 kWp
Eigentümergemeinschaften
Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes gilt:
- Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter
- Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der WEG
Zusätzlich in der Plus-Deckung
sofern beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert.
Abhandenkommen von Sachen
- bis 10.000 € (Selbstbehalt: 250 € je Schadenfall)
Anlagen der regenerativen Energieversorgung
- Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen
- Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke
Bauherrenrisiko
- bis 2 Mio. € Bausumme
Forderungsausfalldeckung
- gilt für Schadenersatzforderung ohne Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger
Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden
- bis 10.000 € gilt für Schadenersatzforderung ohne Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Selbstbehalt: 10 %, mind. 250 €, max. 1.000 €)
Gewässerschaden-Anlagenrisiko
- Heizöltank (Batterietanks gelten als ein Tank) im versicherten Risiko mit einem Gesamtfassungsvermögen von max. 10.000 Litern
Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen
- bis 10.000 € (Selbstbehalt: 250 € je Schadenfall)
Eigentümergemeinschaften
Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes gilt:
- Ansprüche gegen den jeweiligen Sonder- und Teileigentümer aus dessen Besitz und/oder Vermietung des jeweiligen Sonder- und Teileigentums (Selbstbehalt: 250 € je Schadenfall)
- Ansprüche der jeweiligen Sonder- und Teileigentümer gegeneinander (Selbstbehalt: 250 € je Schadenfall)
häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.
Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.
Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.
Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Wie lange läuft der Vertrag?
Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird. Ist das versicherte Risiko endgültig weggefallen, so endet der Vertrag nach Eingang Ihrer Mitteilung über den Wagniswegfall beim Versicherer.
Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.
Rechtsschutz zur Haftpflicht Ergänzung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor unberechtigten und berechtigten Schadenersatzansprüchen. Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie als Geschädigter, wenn der Schadensverursacher nicht zahlen will.
Unser Haftpflichtpartner
Die Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann.
Einen ausgezeichneten Service bietet die Haftpflichtkasse mit einer sehr guten telefonischen Erreichbarkeit, der Bearbeitung von Neuschäden innerhalb von 48 Stunden mit qualifizierten Juristen und Spezialisten als Ansprechpartner im Schadensfall. Der angebotene Versicherungsschutz entspricht den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse, beinhaltet eine Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen und darüber hinaus noch weitere wichtige Einschlüsse.