Gewerbe Kfz-Versicherung

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Eine gute Kfz-Versicherung für Firmenfahrzeuge, Lieferwagen und Lkw finden Sie hier. Einfach Beitrag berechnen, gewerbliche Kfz-Versicherung vergleichen und gut versichern.

Gewerbe Kfz-Versicherung Vergleich

  • Haftpflicht
  • Kfz-Haftpflicht

    Diese Versicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn mit Ihrem Firmenfahrzeug, Lieferwagen oder Lkw Dritte geschädigt werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen betragen 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1.120.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden, die jeder Versicherer im Schadensfall mindestens bereitstellen muss. 

    Im Schadensfall prüft der Versicherer die gesetzliche Haftungsgrundlage und setzt sich mit dem Geschädigten auseinander. Bei berechtigten Ansprüchen stellt der Versicherer den Versicherten von seiner Schadenersatzpflicht frei und entschädigt den Betroffenen in angemessener Höhe. Sind die gestellten Ansprüche des Geschädigten der Art oder Höhe nach unberechtigt, so weist der Versicherer diese zur Entlastung des Versicherten zurück. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. 

    Individuell ergänzt werden kann die Haftpflichtversicherung u.a. mit folgenden Leistungsbausteinen: 

    • Auslandsschadenschutz: Leistet anstelle des Schädigers  nach einem Verkehrsunfall im Ausland nach deutschem Recht. 
    • Erweiterte Deckung: 50 oder 100 Mio. €  Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. 
    • Fahrerschutz-Versicherung: Schützt den Fahrer bei einem  Unfall vor den finanziellen Folgen seines Personenschadens. 
    • Mallorca Police: Erweitert den Schutz auf Mietwagen im  Ausland und leistet wenn die Versicherungssumme des ausländischen Versicherers  nicht zur Deckung des Schadens ausreicht. 
    • Rabattschutz: Damit bleiben ein oder mehrere  Haftpflichtschäden im festgelegten Zeitraum ohne Auswirkung auf den Beitrag.  
    • Schutzbrief: Bietet finanzielle und organisatorische  Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Firmenfahrzeugs. 
    • Umweltschadenversicherung: Bietet Schutz vor  öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz bei Schäden in  Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.
  • Teilkasko
  • Teilkasko

    Neben der gesetzlich vorgeschrieben Haftpflichtversicherung kann die Kfz-Versicherung optional um den Versicherungsschutz einer Kaskoversicherung erweitert werden. Die Teilkaskoversicherung leistet, wenn Ihr Firmenfahrzeug, Lieferwagen oder Lkw durch bestimmte Gefahren beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt.  

    Versichert sind Sachschäden am Firmenfahrzeug durch: 

    • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), 
    • Kurzschlussschäden an der Verkabelung, 
    • Elementargefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung), 
    • Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz, 
    • Glasbruch der Fahrzeugverglasung und der 
    • Fahrzeugverlust durch Diebstahl oder Raub. 

    Bei einer Beschädigung kommt der Versicherer für die Reparaturkosten am Firmenfahrzeug auf. Bei einer Zerstörung oder einem Fahrzeugdiebstahl ersetzt der Versicherer Ihnen den Widerbeschaffungswert des Firmenfahrzeugs abzüglich eines vorhandenen Restwertes.

    Individuell ergänzt werden kann die Teilkaskoversicherung mit folgenden Leistungsbausteinen:

    • Erweiterte Elementarschadendeckung: Erweitert den Versicherungsumfang von Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung auf Sachschäden durch weitere Naturereignisse wie bspw. Dachlawinen, Lawinen oder Muren.
    • Erweiterte Wildschadendeckung: Erweitert die Leistungen bei Beschädigung oder Zerstörung des Firmenfahrzeugs durch den Zusammenstoß mit bestimmten Tierarten oder mit Tieren jeder Art.
    • Tier- und/oder Marderbiss: Über eine Klausel können Schäden an Schläuchen, Gummimanschetten, Bremsleitungen und Verkabelung die durch unmittelbare Tierbisse und/oder Marderbisse verursacht wurden mitversichert werden. Ausgeschlossen sind Schäden in der Fahrgastzelle bzw. im Fahrzeuginnenraum des Firmenfahrzeugs. Erweitert werden kann der Kaskoschutz auf Folgeschäden am Aggregat.
    • Verzicht auf den Abzug "neu für alt": Mit dieser Klausel verzichtet der Versicherer auf Abzüge, wenn aufgrund eines Kaskoschadens alte Fahrzeugteile gegen neue Fahrzeugteile ausgetauscht oder das Firmenfahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert werden muss.
    • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit: Mit dieser Klausel verzichtet der Versicherer auf Leistungskürzungen bei Kaskoschäden die auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben der grob fahrlässig ermöglichte Diebstahl des Firmenfahrzeugs sowie Sachschäden die auf die Einnahme von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel (Drogen, Medikamente) des Fahrers zurückzuführen sind.
    • Werkstattbindung / Werkstattservice: Bei dieser Vereinbarung muss das Firmenfahrzeug im Falle eines Kaskoschadens in einer vom Versicherer festgelegten Partnerwerkstatt repariert werden. Wer sich daran nicht hält muss mit einer zusätzlichen Selbstbeteiligung rechnen, die der Versicherer bei der Regulierung in Abzug bringt.
  • Vollkasko
  • Vollkasko

    Die Vollkaskoversicherung bietet Versicherungsschutz für Unfallschäden am Firmenfahrzeug, auch wenn Sie diese selbst verursacht oder verschuldet haben. Mitversichert ist die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung des Firmenfahrzeugs, Lieferwagen oder Lkw durch Dritte. Eingeschlossen im Versicherungsumfang der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. 

    Individuell ergänzt werden kann die Vollkaskoversicherung mit folgenden Leistungsbausteinen:

    • All-Risk-Deckung: Bietet Versicherungsschutz für alle unvorhersehbaren Schäden bis auf die in den Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossenen Gefahren.
    • Einschluss von Betriebs-, Brems- und Bruchschäden: Damit sind Betriebsschäden durch Bedienungsfehler, fahrtechnischem Fehlverhalten oder Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen; Bremsschäden (z.B. am Führerhaus oder an den Bordwänden durch verrutschte Ladung oder eines schleudernden Anhängers) durch den Bremsvorgang; Bruchschäden die durch Überbeanspruchung, Konstruktions- oder Materialfehler (keine Abnutzung / Verschleiß) entstanden sind versichert, ohne das es zu einem Unfallereignis oder einem Unfallfolgeschaden gekommen ist.
    • GAP / Leasing-Differenz-Deckung: Dieser Baustein ist für geleaste Firmenfahrzeuge gedacht. Versichert ist bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Diebstahl die Differenz zwischen dem häufig niedrigerem Wiederbeschaffungswert und dem oft höher liegenden Leasingrestwert.
    • Kaufpreisentschädigung: Versichert bei einem Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl den Kaufwert von gebrauchten Firmenfahrzeugen im festgelegten Versicherungszeitraum.
    • Kurzschlussfolgeschäden: Einschluss von Folgeschäden am Aggregat durch Kurzschluss an der Fahrzeugverkabelung.
    • Neupreisentschädigung: Versichert bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Diebstahl den Neuwert von neuen Firmenfahrzeugen im festgelegten Versicherungszeitraum.
    • Parkschadenschutz: Versichert kleine Parkschäden die durch einen Unfall oder mutwillige Beschädigung am Firmenfahrzeug entstanden sind. Diese müssen häufig im Smart-Repair-Verfahren in einer Partnerwerkstätte behoben werden. Der Schutz kann nur für Pkw – üblicherweise mit einer Selbstbeteiligung – vereinbart werden, zudem gilt eine Entschädigungsgrenze.
    • Rabattschutz: Damit bleiben ein oder mehrere Vollkaskoschäden im festgelegten Zeitraum ohne Auswirkung auf den Beitrag.

Kfz-Haftpflicht

Diese Versicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn mit Ihrem Firmenfahrzeug, Lieferwagen oder Lkw Dritte geschädigt werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen betragen 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1.120.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden, die jeder Versicherer im Schadensfall mindestens bereitstellen muss. 

Im Schadensfall prüft der Versicherer die gesetzliche Haftungsgrundlage und setzt sich mit dem Geschädigten auseinander. Bei berechtigten Ansprüchen stellt der Versicherer den Versicherten von seiner Schadenersatzpflicht frei und entschädigt den Betroffenen in angemessener Höhe. Sind die gestellten Ansprüche des Geschädigten der Art oder Höhe nach unberechtigt, so weist der Versicherer diese zur Entlastung des Versicherten zurück. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. 

Individuell ergänzt werden kann die Haftpflichtversicherung u.a. mit folgenden Leistungsbausteinen: 

  • Auslandsschadenschutz: Leistet anstelle des Schädigers  nach einem Verkehrsunfall im Ausland nach deutschem Recht. 
  • Erweiterte Deckung: 50 oder 100 Mio. €  Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. 
  • Fahrerschutz-Versicherung: Schützt den Fahrer bei einem  Unfall vor den finanziellen Folgen seines Personenschadens. 
  • Mallorca Police: Erweitert den Schutz auf Mietwagen im  Ausland und leistet wenn die Versicherungssumme des ausländischen Versicherers  nicht zur Deckung des Schadens ausreicht. 
  • Rabattschutz: Damit bleiben ein oder mehrere  Haftpflichtschäden im festgelegten Zeitraum ohne Auswirkung auf den Beitrag.  
  • Schutzbrief: Bietet finanzielle und organisatorische  Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Firmenfahrzeugs. 
  • Umweltschadenversicherung: Bietet Schutz vor  öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz bei Schäden in  Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.

Teilkasko

Neben der gesetzlich vorgeschrieben Haftpflichtversicherung kann die Kfz-Versicherung optional um den Versicherungsschutz einer Kaskoversicherung erweitert werden. Die Teilkaskoversicherung leistet, wenn Ihr Firmenfahrzeug, Lieferwagen oder Lkw durch bestimmte Gefahren beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt.  

Versichert sind Sachschäden am Firmenfahrzeug durch: 

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), 
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung, 
  • Elementargefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung), 
  • Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz, 
  • Glasbruch der Fahrzeugverglasung und der 
  • Fahrzeugverlust durch Diebstahl oder Raub. 

Bei einer Beschädigung kommt der Versicherer für die Reparaturkosten am Firmenfahrzeug auf. Bei einer Zerstörung oder einem Fahrzeugdiebstahl ersetzt der Versicherer Ihnen den Widerbeschaffungswert des Firmenfahrzeugs abzüglich eines vorhandenen Restwertes.

Individuell ergänzt werden kann die Teilkaskoversicherung mit folgenden Leistungsbausteinen:

  • Erweiterte Elementarschadendeckung: Erweitert den Versicherungsumfang von Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung auf Sachschäden durch weitere Naturereignisse wie bspw. Dachlawinen, Lawinen oder Muren.
  • Erweiterte Wildschadendeckung: Erweitert die Leistungen bei Beschädigung oder Zerstörung des Firmenfahrzeugs durch den Zusammenstoß mit bestimmten Tierarten oder mit Tieren jeder Art.
  • Tier- und/oder Marderbiss: Über eine Klausel können Schäden an Schläuchen, Gummimanschetten, Bremsleitungen und Verkabelung die durch unmittelbare Tierbisse und/oder Marderbisse verursacht wurden mitversichert werden. Ausgeschlossen sind Schäden in der Fahrgastzelle bzw. im Fahrzeuginnenraum des Firmenfahrzeugs. Erweitert werden kann der Kaskoschutz auf Folgeschäden am Aggregat.
  • Verzicht auf den Abzug "neu für alt": Mit dieser Klausel verzichtet der Versicherer auf Abzüge, wenn aufgrund eines Kaskoschadens alte Fahrzeugteile gegen neue Fahrzeugteile ausgetauscht oder das Firmenfahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert werden muss.
  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit: Mit dieser Klausel verzichtet der Versicherer auf Leistungskürzungen bei Kaskoschäden die auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben der grob fahrlässig ermöglichte Diebstahl des Firmenfahrzeugs sowie Sachschäden die auf die Einnahme von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel (Drogen, Medikamente) des Fahrers zurückzuführen sind.
  • Werkstattbindung / Werkstattservice: Bei dieser Vereinbarung muss das Firmenfahrzeug im Falle eines Kaskoschadens in einer vom Versicherer festgelegten Partnerwerkstatt repariert werden. Wer sich daran nicht hält muss mit einer zusätzlichen Selbstbeteiligung rechnen, die der Versicherer bei der Regulierung in Abzug bringt.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung bietet Versicherungsschutz für Unfallschäden am Firmenfahrzeug, auch wenn Sie diese selbst verursacht oder verschuldet haben. Mitversichert ist die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung des Firmenfahrzeugs, Lieferwagen oder Lkw durch Dritte. Eingeschlossen im Versicherungsumfang der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. 

Individuell ergänzt werden kann die Vollkaskoversicherung mit folgenden Leistungsbausteinen:

  • All-Risk-Deckung: Bietet Versicherungsschutz für alle unvorhersehbaren Schäden bis auf die in den Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossenen Gefahren.
  • Einschluss von Betriebs-, Brems- und Bruchschäden: Damit sind Betriebsschäden durch Bedienungsfehler, fahrtechnischem Fehlverhalten oder Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen; Bremsschäden (z.B. am Führerhaus oder an den Bordwänden durch verrutschte Ladung oder eines schleudernden Anhängers) durch den Bremsvorgang; Bruchschäden die durch Überbeanspruchung, Konstruktions- oder Materialfehler (keine Abnutzung / Verschleiß) entstanden sind versichert, ohne das es zu einem Unfallereignis oder einem Unfallfolgeschaden gekommen ist.
  • GAP / Leasing-Differenz-Deckung: Dieser Baustein ist für geleaste Firmenfahrzeuge gedacht. Versichert ist bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Diebstahl die Differenz zwischen dem häufig niedrigerem Wiederbeschaffungswert und dem oft höher liegenden Leasingrestwert.
  • Kaufpreisentschädigung: Versichert bei einem Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl den Kaufwert von gebrauchten Firmenfahrzeugen im festgelegten Versicherungszeitraum.
  • Kurzschlussfolgeschäden: Einschluss von Folgeschäden am Aggregat durch Kurzschluss an der Fahrzeugverkabelung.
  • Neupreisentschädigung: Versichert bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Diebstahl den Neuwert von neuen Firmenfahrzeugen im festgelegten Versicherungszeitraum.
  • Parkschadenschutz: Versichert kleine Parkschäden die durch einen Unfall oder mutwillige Beschädigung am Firmenfahrzeug entstanden sind. Diese müssen häufig im Smart-Repair-Verfahren in einer Partnerwerkstätte behoben werden. Der Schutz kann nur für Pkw – üblicherweise mit einer Selbstbeteiligung – vereinbart werden, zudem gilt eine Entschädigungsgrenze.
  • Rabattschutz: Damit bleiben ein oder mehrere Vollkaskoschäden im festgelegten Zeitraum ohne Auswirkung auf den Beitrag.

Ergänzungen

Häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung durch den Kraftfahrzeugversicherer.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der Tag der Antragsstellung. Es erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung und Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht ab Fahrzeugzulassung bzw. Übermittlung der Versicherungsbestätigung. Der Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung beginnt ab dem Zeitpunkt der vorläufigen Deckungszusage durch den Versicherer. Dies geschieht regelmäßig per E-Mail im Rahmen der Annahmebestätigung.

Der im Versicherungsschein genannte erste Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich zu zahlen. Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Kraftfahrzeugversicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Vertragslaufzeit beträgt regelmäßig ein Jahr. Ist das Versicherungsjahr an das Kalenderjahr gebunden, so endet das erste Versicherungsjahr zum 31. Dezember des lfd. Jahres.

Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird.

Ist das versicherte Risiko endgültig weggefallen, so endet der Vertrag nach Mitteilung über den Wagniswegfall beim Versicherer. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen endet der Vertrag automatisch mit der Umschreibung auf den neuen Fahrzeughalter. Auf jeden Fall sollten Sie bei einem Fahrzeugverkauf den Versicherer umgehend über den Namen und die Anschrift des Käufers sowie den genauen Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe informieren. Gleiches gilt bei einer endgültigen Außerbetriebsetzung bzw. Stilllegung.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Kfz-Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Auszug unserer Partner im Kfz-Versicherung Vergleich

Diese Kfz-Versicherungen vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann in Kooperation mit Deutsche Makler Union.

  • Adcuri
  • AIG Europe (W&W)
  • Allianz Versicherung
  • Alte Leipziger Versicherung
  • AXA Versicherung
  • Badische Versicherungen
  • Basler Versicherung
  • BavariaDirekt Versicherung
  • BGV Versicherung
  • Concordia Versicherung
  • Condor Versicherung
  • DA Direkt Versicherung
  • Itzehoer Versicherung
  • KRAVAG Allg. Versicherung
  • KRAVAG Logistic
  • Nürnberger Versicherung
  • Provinzial Nord
  • R+V Versicherung
  • Rhion Versicherung
  • Signal Iduna Versicherung
  • Verti Versicherung
  • VHV Versicherung
  • Württembergische Versicherung
  • Zurich Versicherung