Arzt & Heilwesen Rechtsschutz

   Beitrag berechnen

   Tarife vergleichen

   gut versichern

Einen guten Arzt & Heilwesenberufe Rechtsschutz mit günstigem Preis und guten Leistungen finden Sie hier. Einfach Rechtsschutzversicherung vergleichen und gut versichern.

Arzt & Heilwesen Rechtsschutz Vergleich

Privatrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich.

Berufsrechtsschutz

(für nicht selbständige Tätigkeiten)

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:

  • als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge auch über 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
  • als Erwerber solcher Fahrzeuge,
  • als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
  • für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
  • als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
  • bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.

Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).

Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.

Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.

Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs.

Firmenrechtsschutz

(mit Firmen-Vertragsrechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)

Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner / seinem im Versicherungsschein angegebenen Praxis / Heilwesenberuf und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.

Der Versicherungsschutz für den Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit gilt ab Gericht.

Grundstücks- und Mietrechtsschutz

Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.

Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden.

Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer genutzten Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten Praxen / gewerblichen Immobilien.

Vorsorgerechtsschutz

Regress- und Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Arzt, Apotheker oder als Angehöriger eines sonstigen Heilwesenberufes für das Vorverfahren vor dem Sozialgericht in Regress- / Abrechnungsverfahren gegenüber den zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.

Versicherungsschutz besteht für folgende Fälle:

  • Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und / oder unwirtschaftlicher Behandlungsweise
  • Regresse in Abrechnungsverfahren von Apothekern (aut idem)
  • Regresse bei sonstigen Heilberufen wegen der Erstattung von Kosten für die Erbringung von Heilmitteln

Besonderheit: Kostenübernahme je Rechtsschutzfall bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,- €. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.

Versicherungsvertragsrechtsschutz

Vertragsrechtsschutz

  • für Hilfsgeschäfte
  • eingekaufte Dienstleistungen

Spezial Strafrechtsschutz

Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinen im Versicherungsschein angegebenen Praxen / Heilwesenberufen und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.

Inklusive Mediation XL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie

Versicherte Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen)
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
  • Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
  • Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung
  • Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
  • Zeugenbeistand
  • Firmenstellungnahme
  • Beistand im Verwaltungsrecht

Rechtsschutz-Highlights

Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution.

Weltweiter Versicherungsschutz:

  • bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen;
  • für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte;
  • für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr.

Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit.

Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:

  • über das Internet geschlossene Verträge
  • die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
  • die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
  • Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
  • die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung)

Umfassender Spezial-Strafrechtsschutz:

  • europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
  • beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen,
  • keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl.

Vertragsrechtsschutz für die selbständige Tätigkeit ab Gericht.

Regress- / Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren.

Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland versichert.

Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden.

Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden.

Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen.

Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen.

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten.

5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit.

Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €.

Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten.

Mediation XL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung).

Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung.

Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz.

Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen).

Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert.

Spezielle Beitragsfreie Einschlüsse

Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr.

Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt.

Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -Zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung).

Premium Service

Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr.

Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten.

Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload.

Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung.

Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen.

Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungsgebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration.

Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.

Alle Premium-Service-Leistungen ohne Selbstbeteiligung!

Familiendefinition

Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren

  • minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
  • unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
  • im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.

Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein.

Rechtliches Konfliktpotential

Privatrechtsschutz

Leistungsfälle im privatrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel.
  • Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern.
  • Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen.

Berufsrechtsschutz

Leistungsfälle im berufsrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn.
  • Schlechtes Arbeitszeugnis.
  • Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub.

Wichtig zu wissen: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.

Verkehrsrechtsschutz

Leistungsfälle im verkehrsrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
  • Mängel bei Autokauf und Reparatur
  • Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht

Firmenrechtsschutz

Leistungsfälle im firmenrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers
  • Streitigkeit mit dem Privatpatienten wegen der Honorarrechnung
  • Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer

Grundstücks- und Mietrechtsschutz

Leistungsfälle im grundstücks- und mietrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
  • Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
  • Lärmbelästigung durch Nachbarn

Vorsorgerechtsschutz

Leistungsfälle im Vorsorgebereich sind z. Bsp.:

  • Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb
  • Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
  • Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig

Regress- und Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren

Leistungsfälle in Vorverfahren sind z. Bsp.:

  • Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und / oder unwirtschaftlicher Behandlungsweise
  • Regresse in Abrechnungsverfahren von Apothekern (aut idem)
  • Regresse bei sonstigen Heilberufen wegen der Erstattung von Kosten für die Erbringung von Heilmitteln

Versicherungsvertragsrechtsschutz

Leistungsfälle im Versicherungsvertragsbereich sind z. Bsp. Streitigkeiten mit der

  • Betriebshaftpflichtversicherung,
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • oder einer anderen gewerblichen Versicherung

Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen

Leistungsfälle im vertragsrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Mängel an dem neu erworbenen selbst genutzten medizinischen Gerät
  • Streitigkeiten aus der Renovierung der Praxis / Apotheke
  • Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage
  • Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung

Spezial Strafrechtsschutz

Leistungsfälle im strafrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
  • Betrugsvorwurf zum Nachteil einer gesetzlichen Krankenversicherung
  • Verteidigung nach Vorwurf schwerer Körperverletzung wegen angeblicher Falschbehandlung
  • Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehrenamtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll

Häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt und nach Ablauf der geltenden Wartezeiten, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Rechtsschutzversicherung für Ärzte und Heilwesenberufe. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Unser Rechtsschutzpartner

Die AUXILIA Rechtsschutzversicherung vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann.

Schnelle Hilfe und lösungsorientierte Empfehlungen durch den Rechts- und Vertragsservice zeichnen die AUXILIA aus. Gut erreichbare Serviceabteilungen mit festen Ansprechpartnern runden diesen Rechtsschutzservice ab. Im Premium Service der AUXILIA ist der telefonische Rechtsrat von unabhängigen Anwälten zu allen Rechtsfragen inklusive. Diese und viele andere Premium Leistungen können alle Kunden mit einem Privatrechtschutz kostenlos nutzen, eine Selbstbeteiligung fällt hierfür nicht an.