Einzelhandels-Rechtsschutz

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Einzelhandels-Rechtsschutz Vergleich

Privatrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich.

Berufsrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:

  • als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge auch über 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKW-Fahrschulfahrzeuge, Sattelzugmaschinen, Traktoren, zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft,
  • als Erwerber solcher Fahrzeuge,
  • als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
  • für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
  • als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
  • bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.

Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz).

Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.

Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.

Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs.

Firmenrechtsschutz

(mit Firmen-Vertragsrechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)

Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.

Hinweis: Mehrere Firmen können in einem Rechtsschutz-Vertrag zusammengefasst werden, wenn sie vom Versicherungsnehmer in Personalunion geführt werden. Eine Personunion liegt vor, wenn mehrere Firmen vom gleichen Eigentümer geführt werden bzw. bei mehreren Eigentümern diese 100% gemeinsamer Anteil an allen Firmen halten. (Jede Firma ist gesondert anzugeben.)

Der Firmen-Vertragsrechtsschutz gilt nicht für die Abwehr jeglicher Schadenersatzansprüche (möglicherweise über eine bestehende Betriebshaftpflicht-Versicherung abgedeckt).

Versicherungsschutz gilt ab Gericht. Zuständig muss ein deutsches Gericht sein. Die AUXILIA trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,- € je Rechtsschutzfall. Dieser Höchstbetrag umfasst alle Zahlungen, die die AUXILIA auf Rechtsschutzfälle leistet, die zeitlich und ursächlich mit dem Ausgangsstreit zusammenhängen. Eine Streitwertuntergrenze ist nicht vorhanden.

Der Rechtsschutz gilt nicht für Streitigkeiten

  • von Gesellschaften einer Firmengruppe bzw. eines Konzerns untereinander,
  • in ursächlichem Zusammenhang mit dem Handelsvertreter- oder Maklerrecht,
  • für die Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben sowie Betriebsteilen.

Kosten für eventuell notwendige Zwangsvollstreckungen im Ausland werden nicht übernommen.

Grundstücks- und Mietrechtsschutz

Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.

Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Betriebsart gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- /-pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden.

Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter des vom Versicherungsnehmer gewerblich selbst genutzten Objektes, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten gewerblichen Immobilie.

Vorsorgerechtsschutz

Versicherungsvertragsrechtsschutz

Vertragsrechtsschutz

  • für Hilfsgeschäfte
  • eingekaufte Dienstleistungen

Spezial Strafrechtsschutz

Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.

Inklusive Mediation XL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie.

Versicherte Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen)
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
  • Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
  • Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung
  • Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
  • Zeugenbeistand
  • Firmenstellungnahme
  • Beistand im Verwaltungsrecht

Produkt-Highlights

Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution.

Weltweiter Versicherungsschutz:

  • bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen
  • für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
  • für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr

Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit.

Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:

  • über das Internet geschlossene Verträge
  • die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
  • die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
  • Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
  • die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung)

Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz:

  • europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
  • beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
  • keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl.

Firmen-Vertrag-Rechtsschutz.

Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland versichert.

Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden.

Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden.

Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen.

Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen.

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten.

5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit.

Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €.

Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten.

Mediation XL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung).

Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung.

Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kraftfahrzeug.

Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen).

Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert.

Spezielle Beitragsfreie Einschlüsse

Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr.

Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt.

Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -Zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung).

Premium Service

Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr.

Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten.

Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload.

Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung.

Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen.

Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungsgebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration.

Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.

Alle Premium-Service-Leistungen ohne Selbstbeteiligung!

Familiendefinition

Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren

  • minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
  • unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
  • im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.

Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als Bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein.

Annahmerichtlinie

Versichert werden können Einzelhandelsunternehmen bis zu einer jährlichen Bruttoumsatzsumme von 1.000.000,- €.

Wird die vorgenannte Bruttojahresumsatzgrenze überschritten, ist dies vom Versicherungsnehmer dem Versicherer anzuzeigen. Aufgrund dieser Gefahrerhöhung kann unter bestimmten Voraussetzungen der Beitrag des Vertrages erhöht werden oder es kann eine Kündigung durch den Versicherer erfolgen.

Rechtliches Konfliktpotential

Privatrechtsschutz

Leistungsfälle im privatrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
  • Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
  • Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen

Berufsrechtsschutz

Leistungsfälle im berufsrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
  • Schlechtes Arbeitszeugnis
  • Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub

Wichtig zu wissen: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.

Verkehrsrechtsschutz

Leistungsfälle im verkehrsrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
  • Mängel bei Autokauf und Reparatur
  • Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht

Firmenrechtsschutz

Leistungsfälle im firmenrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers
  • Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
  • Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
  • Streit mit einem Kunden vor Gericht, da dieser die Rechnung nicht gezahlt hat

Grundstücks- und Mietrechtsschutz

Leistungsfälle im grundstücks- und mietrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
  • Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten
  • Lärmbelästigung durch Nachbarn

Vorsorgerechtsschutz

Leistungsfälle im Vorsorgebereich sind z. Bsp.:

  • Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb
  • Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
  • Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig

Versicherungsvertragsrechtsschutz

Leistungsfälle im Versicherungsvertragsbereich sind z. Bsp. Streitigkeiten mit der

  • Betriebshaftpflichtversicherung,
  • Betriebsunterbrechungsversicherung oder einer
  • anderen gewerblichen Versicherung.

Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen

Leistungsfälle im vertragsrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Mängel an der neu erworbenen selbst genutzten Produktionsmaschine oder IT-Anlage
  • Streitigkeiten aus der Renovierung der Büro- / Betriebsräume
  • Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage
  • Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Firmenveranstaltung

Spezial Strafrechtsschutz

Leistungsfälle im strafrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
  • Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungsgemäß verwendet wurden
  • Vorwurf einer Umweltstraftat
  • Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehrenamtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll

häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt und nach Ablauf der geltenden Wartezeiten, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Rechtsschutzversicherung für Einzelhandelsbetriebe. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Unser Rechtsschutzpartner

Die AUXILIA Rechtsschutzversicherung vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann.

Schnelle Hilfe und lösungsorientierte Empfehlungen durch den Rechts- und Vertragsservice zeichnen die AUXILIA aus. Gut erreichbare Serviceabteilungen mit festen Ansprechpartnern runden diesen Rechtsschutzservice ab. Im Premium Service der AUXILIA ist der telefonische Rechtsrat von unabhängigen Anwälten zu allen Rechtsfragen inklusive. Diese und viele andere Premium Leistungen können alle Kunden mit einem Privatrechtschutz kostenlos nutzen, eine Selbstbeteiligung fällt hierfür nicht an.