Forst & Landwirtschafts-Rechtsschutz

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Forst & Landwirtschafts-Rechtsschutz Vergleich

Privatrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich.

Berufsrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition:

  • als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge oder Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft,
  • als Erwerber solcher Fahrzeuge,
  • als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
  • für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind,
  • als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge,
  • bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel.

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden.

Versicherungsschutz besteht für die auf den Inhaber oder die mitversicherten Personen zugelassenen LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen.

Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.

Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.

Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs.

Landwirtschaftsrechtsschutz

(mit Vertragsrechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit)

Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen.

Mitversichert sind wirtschaftlich im Verhältnis zum landwirtschaftlichen Hauptbetrieb untergeordnete Nebenbetriebe, auch wenn diese gewerbesteuerpflichtig sind. Die Mitversicherung des Nebenbetriebes muss gesondert beantragt werden und im Versicherungsschein benannt sein. Handelt es sich um einen gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetrieb gilt der Vertrags-Rechtsschutz nur für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen. Übersteigen die Umsätze aus dem Nebenbetrieb die des Hauptbetriebes liegt keine wirtschaftliche Unterordnung mehr vor, so dass die Mitversicherung entfällt.

Versichert ist auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren.

Grundstücks- und Mietrechtsschutz

Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.

Versichert sind zusätzlich die eigenen, selbst bewirtschafteten sowie die fremden, hinzugepachteten und die vom Versicherungsnehmer verpachteten landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften im Inland. Nicht landwirtschaftlich genutzte vermietete / verpachtete Immobilien sind gesondert über den Rechtsschutz für Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken zu versichern.

Vorsorgerechtsschutz

Versicherungsvertragsrechtsschutz

Spezial-Strafrechtsschutz

Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb, seinen untergeordneten Nebenbetrieben und seinen angestellten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition.

Inklusive Mediation XL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie.

Familiendefinition

Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren

  • minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
  • unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
  • im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.

Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als Bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein.

Mitversicherte Personen

Zusätzlich sind folgende Personen sowie deren eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner und deren minderjährige Kinder mitversichert:

  • Altenteiler (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft)
  • Hoferben (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft und tätig)
  • Mitinhaber (ausschließlich in dem Betrieb wohnhaft und tätig)

Hinweise

  • Für den Rechtsschutz im privaten Bereich ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition Rechtsschutz besteht.
  • Mitinhaber, die nicht ausschließlich im Betrieb wohnhaft und tätig sind, können den privaten Bereich über den Rechtsschutz für weitere Inhaber versichern.

Versicherte Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat und Landwirtschaft)
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz inkl. Cross-Compliance
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich
  • Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
  • Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung
  • Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine
  • Zeugenbeistand
  • Firmenstellungnahme
  • Beistand im Verwaltungsrecht

Rechtsschutz-Highlights

Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution.

Weltweiter Versicherungsschutz:

  • bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen
  • für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
  • für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr.

Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit.

Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:

  • über das Internet geschlossene Verträge
  • die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß
  • die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei
  • Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
  • die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.B. Beleidigung).

Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz:

  • europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
  • beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
  • keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl.

Mitversichert sind

  • wirtschaftlich im Verhältnis zum landwirtschaftlichen Hauptbetrieb untergeordnete Nebenbetriebe, auch wenn diese gewerbesteuerpflichtig sind (wenn diese beantragt und dokumentiert wurden),
  • auf den Inhaber oder die mitversicherten Personen zugelassene LKWs und Nutzfahrzeuge mit schwarzen amtlichen Kennzeichen,
  • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren.

Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland versichert.

Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden.

Cross-Compliance-Streitigkeiten.

Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden.

Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen.

Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen.

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten.

5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit.

Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- €.

Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten.

Mediation XL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung).

Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert – mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung.

Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen).

Update-Garantie – zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert.

Zu Cross Compliance

Unter Cross Compliance werden all jene Regelungen zusammengefasst, die der Landwirt seit dem 01.01.2005 einzuhalten hat, um in den Genuss von Direktzahlungen zu kommen. Die Prämienzahlung wird an die Einhaltung von Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz geknüpft. Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert. Bei einem Verstoß werden die Prämienzahlungen gekürzt.

Spezielle Beitragsfreie Einschlüsse

Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.B. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr.

Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt.

Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -Zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung).

Premium Service

  • Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr.
  • Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten.
  • Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload.
  • Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung.
  • Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen.
  • Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungsgebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
  • Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration.
  • Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.
  • Alle Premium-Service-Leistungen ohne Selbstbeteiligung!

Annahmerichtlinie

JURAGRAR kann nur abgeschlossen werden, wenn der Inhaber des Betriebes Mitglied der land- und / oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist und der Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist.

Rechtliches Konfliktpotential

Privatrechtsschutz

Leistungsfälle im privatrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel
  • Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
  • Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen

Berufsrechtsschutz

Leistungsfälle im berufsrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
  • Schlechtes Arbeitszeugnis
  • Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub

Wichtig zu wissen: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.

Verkehrsrechtsschutz

Leistungsfälle im verkehrsrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
  • Mängel bei Kauf und Reparatur eines Autos oder Traktors
  • Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht

Landwirtschaftsrechtsschutz

Leistungsfälle im forst- und landwirtschaftsrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Nach Unregelmäßigkeiten eines Gehilfen bei der Ernteablieferung Klage gegen die ausgesprochene fristlose Kündigung
  • Zerstörung der Betriebseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
  • Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
  • Rückforderung von Prämienzahlungen wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen (Cross Compliance)

Grundstücks- und Mietrechtsschutz

Leistungsfälle im grundstücks- und mietrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder landwirtschaftlich gemietete selbst genutzte Objekt
  • Streit mit dem Verpächter wegen der Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen
  • Lärmbelästigung durch Nachbarn

Vorsorgerechtsschutz

Leistungsfälle im Vorsorgebereich sind z. Bsp.:

  • Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb
  • Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals
  • Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig

Spezial Strafrechtsschutz

Leistungsfälle im strafrechtlichen Bereich sind z. Bsp.:

  • Strafrechtliche Ermittlungen wegen angeblicher Tierquälerei
  • Betrugsvorwurf, weil angeblich Betriebsgelder nicht ordnungsgemäß verwendet wurden
  • Vorwurf einer Umweltstraftat
  • Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehrenamtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll

häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt und nach Ablauf der geltenden Wartezeiten, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Rechtsschutzversicherung für Forst- und Landwirtschaftsbetriebe. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Unser Rechtsschutzpartner

Die AUXILIA Rechtsschutzversicherung vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann.

Schnelle Hilfe und lösungsorientierte Empfehlungen durch den Rechts- und Vertragsservice zeichnen die AUXILIA aus. Gut erreichbare Serviceabteilungen mit festen Ansprechpartnern runden diesen Rechtsschutzservice ab. Im Premium Service der AUXILIA ist der telefonische Rechtsrat von unabhängigen Anwälten zu allen Rechtsfragen inklusive. Diese und viele andere Premium Leistungen können alle Kunden mit einem Privatrechtschutz kostenlos nutzen, eine Selbstbeteiligung fällt hierfür nicht an.