Privathaftpflicht

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Diese Versicherung schützt Sie und Ihre Familie, wenn fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört wird oder andere Personen zu Schaden kommen. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Der Verursacher muss den Geschädigten in angemessener Weise entschädigen und den entstandenen Schaden ersetzen. Privatpersonen haften in unbegrenzter Höhe für alle verschuldeten Schäden die Dritte erleiden.

Nur mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung können sich Privatpersonen vor dem finanziellen Risiko von berechtigten und unberechtigten Schadensersatzforderungen ausreichend schützen.

Die Privathaftpflichtversicherung leistet, wenn durch den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person fahrlässig fremde Sachen beschädigt oder zerstört werden oder eine andere Person zu Schaden kommt. Sie tritt für ersatzpflichtige Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der Vertragslaufzeit bis zur vereinbarten Versicherungssumme ein.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Grundlage der Versicherung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für Singles, Paare und Familien.

Im Schadensfall prüft der Haftpflichtversicherer die gesetzliche Haftungsgrundlage des Versicherten und setzt sich mit dem Geschädigten auseinander. Bei berechtigten Ansprüchen stellt der Haftpflichtversicherer den Versicherten von seiner Schadenersatzpflicht frei und entschädigt den Betroffenen in angemessener Höhe. Sind die gestellten Ansprüche des Geschädigten der Art oder Höhe nach unberechtigt, so weist der Versicherer diese zur Entlastung des Versicherten zurück. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern bietet die Privathaftpflicht einen passiven Rechtsschutz für das versicherte privatrechtliche Haftpflichtrisiko.

Empfohlene Mindeststandards

Versicherungssummen

  • 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden
  • 300.000 € für Mietsachschäden
  • 50.000 € für Vermögensschäden
  • 3 Mio. € für Allmählichkeitsschäden
  • 3 Mio. € für Schäden durch häusliche Abwässer
  • 50.000 € für Bauarbeiten am Haus oder auf dem Grundstück

Versicherte Personen

  • Versicherungsnehmer im Single-Tarif
  • Versicherungsnehmer und Ehepartner, eingetragener Lebenspartner im Familien-Tarif
  • Nichtehelicher Lebenspartner sofern bei Antragsstellung und im Versicherungsschein genannt im Familien-Tarif
  • Minderjährige Kinder und volljährige nicht verheiratete Kinder während der Erstausbildung im Familien-Tarif

Haushalt und Familie

  • Fachpraktischer Unterricht (Laborarbeiten)
  • Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden
  • Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern von mitversicherten Personen

Freizeit und Sport

  • Ausübung von Sport inkl. Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates, Rollschuhen u. a.
  • Erlaubter privater Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition (außer zur Jagd)
  • Abbrennen erlaubter Feuerwerke
  • Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung

Immobilien

  • Selbst bewohnte Wohnung im Mehrfamilienhaus
  • Selbst bewohntes Einfamilienhaus
  • Baumaßnahmen an mitversicherten Immobilien und mitversichertem Grundbesitz
  • Gewässerschadenhaftpflicht für Kleingebinde (z.B. Farben, Lacke, Reinigungsmittel)
  • Schäden durch häusliche Abwässer,
  • Allmählichkeitsschäden

Tiere

  • Halten von zahmen Haustieren (ausgenommen Hunde, Pferde, Ponys, Esel)
  • Hüten eines fremden Hundes
  • Hüten eines fremden Pferdes

Fahrzeuge

  • Elektrofahrräder,
  • Rollstühle,
  • Aufsitzrasenmäher sofern nicht versicherungspflichtig
  • Ruder- und Schlauchboote

Ausland

  • Weltweiter Versicherungsschutz bis zu einer Auslandsaufenthaltsdauer von 1 Jahr

Erweiterungen

Versicherungssummen

  • Bis zu 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögenschäden.

Versicherte Personen

  • Aufnahme eines alleinstehenden Elternteils im Haushalt des Versicherungsnehmers.

Beruf

  • Diensthaftpflicht für Lehrer (Öffentlicher Dienst).

Freizeit und Sport

  • Besitz und Gebrauch eigener Surfbretter
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Gefälligkeitsschäden
  • Gemietete oder geliehene Sachen
  • Tätigkeit als Tagesmutter

Fahrzeuge

  • Eigene Surfbretter
  • Modellflugzeuge, Ballone, Drachen
  • Motorboote mit geringer Leistung
  • Segelschiffe mit kleiner Segelfläche

Immobilien

  • Haftpflicht für eine Photovoltaikanlage auf eigenem Gebäude oder Grundstück
  • Eigentumswohnung vermietet in Deutschland
  • Einliegerwohnung vermietet im selbstbewohnten Haus
  • Ferienhaus oder Ferienwohnung selbstgenutzt in BRD
  • Ferienwohnung, Ferienhaus, Wohnung im europäischen Ausland ohne Vermietung
  • Gewässerschadenhaftpflicht für einen Öltank
  • Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (Mietwohnung)
  • Schlüsselverlust zentraler Schließanlagen (keine Eigenschäden)
  • Schlüsselverlust von fremden Dienstschlüsseln
  • Wohneigentum: selbst genutztes Mehrfamilienhaus
  • Unbebautes Grundstück

Häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird. Ist das versicherte Risiko endgültig weggefallen – etwa durch Umzug ins Ausland, so endet der Vertrag nach Eingang Ihrer Mitteilung über den Wagniswegfall beim Versicherer.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Privathaftpflichtversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Auszug unserer Partner im Privathaftpflicht Vergleich

Diese Privathaftpflicht-Versicherungen vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann in Kooperation mit Deutsche Makler Union.

  • Adam Riese
  • Adcuri
  • AIG Europe
  • Alte Leipziger Versicherung
  • AMEXPool
  • Ammerländer Versicherung
  • ARAG Versicherung
  • Assekuranz Service Center
  • AXA Versicherung
  • Basler Versicherung
  • BavariaDirekt Versicherung
  • BBV Versicherungen
  • ConceptIF
  • Concordia Versicherung
  • degenia Versicherungsdienst
  • Die Bayerische
  • Die Haftpflichtkasse
  • Direkt Assekuranz
  • Docura Versicherung
  • Domcura
  • Gothaer Versicherung
  • Grundeigentümer Versicherung
  • GVO Versicherungen
  • HanseMerkur Versicherung
  • Inter Versicherung
  • Interlloyd Versicherung
  • InterRisk Versicherung
  • Janitos Versicherung
  • Konzept & Marketing
  • maxpool
  • Medienversicherung
  • Münchener Verein
  • Neodigital Versicherung
  • Nürnberger Versicherung
  • NV-Versicherungen
  • Rhion Versicherung
  • Stuttgarter Versicherung
  • SwissLife Partner
  • VHV Versicherungen
  • Volkswohl Bund Versicherungen
  • VPV Versicherungen
  • Waldenburger Versicherung
  • Würzburger Versicherung
  • Zurich Versicherung