Pferdehaftpflicht
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Diese Versicherung schützt Sie als Halter von Pferden, Ponys und Eseln zu privaten Zwecken, wenn Ihr Tier fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder Personen durch Ihr Tier zu Schaden kommen. Pferdebesitzer haften für jegliche Schäden die Ihr Pferd anrichtet. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Gemäß der geltenden Gesetzesgrundlage gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, demnach haften Pferdehalter auch dann, wenn Ihnen kein Verschulden zur Last gelegt werden kann.
Nur mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung können sich Pferdehalter vor dem finanziellen Risiko von unberechtigten und berechtigten Schadensersatzforderungen ausreichend schützen.
Die Pferdehaftpflicht leistet, wenn Ihr Pferd fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder durch Ihr Pferd eine andere Person zu Schaden kommt. Sie tritt während der Vertragslaufzeit für ersatzpflichtige Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ein. Bspw. wenn Ihr Pferd scheut und einen Passanten verletzt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Grundlage der Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für Pferdehalter.
Im Schadensfall prüft der Haftpflichtversicherer die gesetzliche Haftungsgrundlage des Pferdehalters und setzt sich mit dem Geschädigten auseinander. Bei berechtigten Ansprüchen stellt der Haftpflichtversicherer den versicherten Pferdehalter von seiner Schadenersatzpflicht frei und entschädigt den Betroffenen in angemessener Höhe. Sind die gestellten Ansprüche des Geschädigten der Art oder Höhe nach unberechtigt, so weist der Versicherer diese zur Entlastung des versicherten Pferdehalters zurück. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern bietet die Pferdehaftpflicht einen passiven Rechtsschutz für das versicherte Pferdehalter Haftpflichtrisiko.
Erweiterungen
Versicherungssummen
- Bis 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Mitversicherte Personen
- Familienangehörige des Versicherungsnehmers
- Nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter inkl. Ansprüche an den Tierhalter
- Fremdreiter ohne namentliche Nennung
- Reitbeteiligungen bei namentlicher Nennung
Alltag
- Forderungsausfalldeckung für Schadenersatzansprüche
- Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
- Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten (Stallungen / Pferdeboxen / Reithallen)
- Mietsachschäden an beweglichen Objekten (Kutschen / Schlitten / Anhänger)
- Allmählichkeitsschäden
- Flurschäden / Weiderisiko: Schäden an Feldern, Weiden, Wiesen, etc.
- Tierische Ausscheidungen
- Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz
Freizeit und Sport
- Teilnahme am Reitunterricht
- Pferderennen
- Kutschfahrten / Schlittenfahrten
- Schauvorführungen und Turniere
Tiere
- Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
- Mitversicherung von Fohlen bis zur nächsten Hauptfälligkeit
- Therapeutische Nutzung des versicherten Pferdes zu privaten Zwecken
- Versicherungsschutz beim Führen ohne Trense und Zaumzeug
- Versicherungsschutz beim Reiten ohne Trense, Zaumzeug und Sattel
Ausland
- Auslandsaufenthalt in Europa
- Auslandsaufenthalt in außereuropäischen Ländern
- Kautionsleistungen bei Schäden im Ausland
Extras
- Automatische Mitversicherung zukünftiger Leistungsverbesserungen
- Besitz und Gebrauch von nichtversicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
- Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft
- Rechtsschutz für Pferdehalter
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.
Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.
Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.
Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
Wie lange läuft der Vertrag?
Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird. Ist das versicherte Risiko endgültig weggefallen – etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Pferdes, so endet der Vertrag nach Eingang Ihrer Mitteilung über den Wagniswegfall beim Versicherer.
Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.
Rechtsschutz zur Haftpflicht Ergänzung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor unberechtigten und berechtigten Schadenersatzansprüchen. Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie als Geschädigter, wenn der Schadensverursacher nicht zahlen will.
Auszug unserer Partner im Pferdehaftpflicht Vergleich
Diese Pferdehaftpflicht-Versicherungen vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann in Kooperation mit Deutsche Makler Union.
- AMEXPool
- Ammerländer Versicherung
- ARAG Versicherung
- Assekuranz Service Center
- AXA Versicherung
- Barmenia Allg. Versicherung
- Basler Versicherung
- BavariaDirekt Versicherung
- BBV Versicherungen
- ConceptIF
- Concordia Versicherung
- degenia Versicherungsdienst
- Die Bayerische
- Die Haftpflichtkasse
- Domcura
- GVO Versicherungen
- HDI Versicherung
- Interlloyd Versicherungen
- InterRisk Versicherungen
- Janitos Versicherung
- KAB Maklerservice
- Konzept & Marketing
- maxpool
- Neodigital Versicherung
- Nürnberger Versicherung
- NV-Versicherungen
- Rhion Versicherung
- SwissLife Partner
- VHV Versicherungen
- Volkswohl Bund Versicherungen
- Waldenburger Versicherung
- Würzburger Versicherung
- Zurich Versicherung