Gewässerschadenhaftpflicht

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Eine Gewässerschadenhaftpflicht für gewerbliche Tankanlagen mit günstigem Preis und guten Leistungen finden Sie hier. Einfach Gewässerschadenhaftpflicht vergleichen und gut versichern.

Gewerbe Gewässerschadenhaftpflicht Vergleich

Diese Versicherung schützt Sie als Eigentümer von Tankanlagen vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen aufgrund einer drohenden Umweltgefährdung oder eines eintretenden Umweltschadens. Üblicherweise sind in der Betriebshaftpflicht Gebinde zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen bis zu einem bestimmten Gesamtfassungsvermögen sowie Fett- und Ölabscheider mitversichert. Gleiches gilt für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der erfahrungsgemäß Versicherungsschutz für Tankanlagen bis zu einem bestimmten Fassungsvermögen besteht.

Ohne eine Betriebshaftpflicht oder Grundbesitzerhaftpflicht mit entsprechendem Einschluss sowie für größere Tankanlagen ist der Versicherungsschutz einer zusätzlichen Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung notwendig.

Die Verunreinigung von Gewässern durch Öl gehört mit zu den größten Schadenereignissen die eintreten können, zumal schon ein Liter ausgelaufenes Öl ausreicht um bis zu einer Million Liter Wasser zu verseuchen.

Eigentümer einer Tankanlage haften für jegliche Schäden die durch den Austritt von gewässerschädlichen Stoffen entstanden sind in unbegrenzter Höhe. Ersatzpflichtig sind Schäden die Dritte erleiden, Schäden an der Umwelt und Kosten für die behördlich angeordneten Rettungsmaßnahmen zur Schadenminderung.

Gemäß der gesetzlich auferlegten Gefährdungshaftung haften sie auch dann, wenn Ihnen kein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Nur mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung können sich Eigentümer von Tankanlagen vor dem finanziellen Risiko von privaten und öffentlich-rechtlichen Schadensersatzansprüchen ausreichend schützen.

Eine Besonderheit der Gewässerschadenhaftpflicht ist, dass Eigenschäden am versicherten Gebäude und Grundstück mitversichert sind. Dieser Einschluss ist eine besondere Ausnahme, da es keine andere Möglichkeit gibt dieses Risiko anderweitig zu versichern.

Die Gewässerschadenhaftpflicht leistet, wenn durch den Betrieb der Tankanlage ein ersatzpflichtiger Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht oder die Umwelt geschädigt wird. Sie tritt für ersatzpflichtige Schäden während der Vertragslaufzeit bis zur vereinbarten Versicherungssumme ein. Bspw. wenn auslaufendes Öl aus dem Tank die Umwelt bedroht und die Behörden umfangreiche Rettungsmaßnahmen anordnen um einen Umweltschaden einzudämmen oder zu verhindern.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Grundlage der Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für WHG-Anlagen.

Im Schadensfall prüft der Haftpflichtversicherer die gesetzliche Haftungsgrundlage des Tankanlageninhabers und setzt sich mit dem Geschädigten auseinander. Bei berechtigten Ansprüchen stellt der Haftpflichtversicherer den Tankanlagenbetreiber von seiner Schadenersatzpflicht frei und entschädigt den Betroffenen in angemessener Höhe. Sind die gestellten Ansprüche des Geschädigten der Art oder Höhe nach unberechtigt, so weist der Versicherer diese zur Entlastung des Versicherten zurück. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern bietet die Gewässerschadenhaftpflicht einen passiven Rechtsschutz für das versicherte Umwelt Haftpflichtrisiko.

Mitversicherte Nebenrisiken

Versicherungssummen

wahlweise

  • 3 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 10 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Tankanlagen

  • Batterietanks gelten als ein Tank
  • Oberirdische Tanks (auch Kellertanks) bis 100.000 Liter Fassungsvermögen
  • Unterirdische Tanks bis 100.000 Liter Fassungsvermögen

Mitversicherte Personen

  • vom Versicherungsnehmer per Arbeitsvertrag mit der Wartung, Reinigung und sonstigen Betreuung beauftragte Personen

Rettungskosten

  • mitversichert bis zur vereinbarten Versicherungssumme

Schäden an unbeweglichen Sachen

  • Eigenschäden an versicherten Gebäuden und Grundstücken
  • Sanierungsarbeiten am Gebäude, auf dem Gelände und im Erdreich
  • Aushebung und Entsorgung der verseuchten Erdmasse
  • Schäden, die an umliegenden Häusern und Gelände verursacht wurden

Leistungsgarantie

  • gegenüber den empfohlenen Mindeststandards vom Arbeitskreis Beratungsprozesse
  • gegenüber den Musterbedingungen des GDV (ergibt sich aus den Mindeststandards)

häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird. Ist das versicherte Risiko endgültig weggefallen, so endet der Vertrag nach Eingang Ihrer Mitteilung über den Wagniswegfall beim Versicherer.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Unser Haftpflichtpartner

Die Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann.

Einen ausgezeichneten Service bietet die Haftpflichtkasse mit einer sehr guten telefonischen Erreichbarkeit, der Bearbeitung von Neuschäden innerhalb von 48 Stunden mit qualifizierten Juristen und Spezialisten als Ansprechpartner im Schadensfall. Der angebotene Versicherungsschutz entspricht den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse, beinhaltet eine Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen und darüber hinaus noch weitere wichtige Einschlüsse.