Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vergleichen

Diese Versicherung schützt Sie als Grundeigentümer, Immobilienbesitzer und Vermieter, wenn andere Personen auf Ihrem Grund und Boden zu Schaden kommen und Sie sich nicht entlasten können. Haus- und Grundbesitzer haben eine besondere Überwachungs- und Verkehrssicherungspflicht. Sie sind verpflichtet Gebäude und Grundstück regelmäßig zu kontrollieren, zu warten sowie mögliche Gefahrenquellen unverzüglich zu beseitigen. Sie müssen dafür sorgen, dass keine Gefahren vom Haus und Grundbesitz ausgehen die andere gefährden. Kommen Dritte zu Schaden haftet der Haus- und Grundbesitzer in unbegrenzter Höhe für Schäden die vom Gebäude oder Grundstück ausgegangen sind.

Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses oder Eigentümer sowie Mieter einer selbst bewohnten Wohnung benötigen keine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn sie eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben.

Eigentümergemeinschaften, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Vermieter von Haus oder Wohnung sowie Eigentümer von unbebauten Grundstücken müssen eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Da diese Risiken regelmäßig nicht unter den Versicherungsschutz einer Privathaftpflicht fallen.

Nur mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung können sich Haus- und Grundbesitzer vor dem finanziellen Risiko von unberechtigten und berechtigten Schadensersatzforderungen ausreichend schützen.

Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn der Haus- und Grundbesitzer seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen ist und dadurch fremde Sachen beschädigt oder zerstört werden oder andere Personen zu Schaden kommen. Sie tritt für ersatzpflichtige Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der Vertragslaufzeit bis zur vereinbarten Versicherungssumme ein. Bspw. wenn der Gehweg im Winter nicht rechtzeitig von Eis und Schnee befreit wurde und ein Passant daraufhin stürzt und sich verletzt oder sich ein Ziegel löst und auf ein parkendes Fahrzeug fällt.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Grundlage der Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für Haus- und Grundbesitzer.

Im Schadensfall prüft der Haftpflichtversicherer die gesetzliche Haftungsgrundlage des Haus- und Grundbesitzers und setzt sich mit dem Geschädigten auseinander. Bei berechtigten Ansprüchen stellt der Haftpflichtversicherer den versicherten Haus- und Grundbesitzer von seiner Schadenersatzpflicht frei und entschädigt den Betroffenen in angemessener Höhe. Sind die gestellten Ansprüche des Geschädigten der Art oder Höhe nach unberechtigt, so weist der Versicherer diese zur Entlastung des versicherten Haus- und Grundbesitzers zurück. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, so führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einen passiven Rechtsschutz für das versicherte Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtrisiko.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird. Ist das versicherte Risiko endgültig weggefallen, so endet der Vertrag nach Eingang Ihrer Mitteilung über den Wagniswegfall beim Versicherer.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Auszug unserer Partner im Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich

Diese Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherungen vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann in Kooperation mit Deutsche Makler Union.

  • AMEXPool
  • Assekuranz Service Center
  • AXA Versicherung
  • Basler Versicherung
  • Concordia Versicherung
  • degenia Versicherungsdienst
  • Die Bayerische
  • Die Haftpflichtkasse
  • Grundeigentümer Versicherung
  • Konzept & Marketing
  • Medienversicherung
  • NV-Versicherungen
  • SwissLife Partner
  • VHV Versicherungen
  • Waldenburger Versicherung