Photovoltaikversicherung

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Die Photovoltaikversicherung besteht im Wesentlichen aus einer Betreiber-Haftpflicht- und einer Elektronikversicherung mit speziellen Erweiterungen durch die besonderen Bedingungen für Photovoltaikanlagen.

Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung bietet Versicherungsschutz für eintretende Sachschäden an der PV-Anlage. Die Photovoltaikversicherung leistet, wenn die PV-Anlage durch eine versicherte Gefahr (z.B. Brand) oder als Folge einer versicherten Gefahr (z.B. Löschwasser) beschädigt oder zerstört wird oder abhanden kommt.

Allgefahrenschutz

Dem Grunde nach handelt es sich bei den ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) um eine Allgefahrenversicherung, da alle Gefahren versichert sind, sofern sie nicht ausdrücklich vom Versicherungsumfang ausgeschlossen wurden. Im Gegensatz zur Gebäudeversicherung leistet die PV-Versicherung auch bei Kurzschluss-, Induktions- und Überspannungsschäden durch Blitz an der PV-Anlage.

Versicherte Gefahren

  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung,
  • Naturgefahren wie bspw. Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost oder Überschwemmung,
  • Wasser, Feuchtigkeit,
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit sowie Vorsatz Dritter,
  • Konstruktionsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler,
  • Erdbeben oder Innere Unruhen optional – je nach Tarif.

 

Versicherte Kosten

  • Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten,
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich,
  • Feuerlöschkosten,
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten,
  • Gerüst- und Bergungsarbeiten,
  • Preissteigerungen durch Technologiefortschritt,
  • Schadensuchkosten.

Extras

Optionale Leistungseinschlüsse

  • Vorsorgeversicherung: je nach Tarif 10% bis 50% der Versicherungssumme,
  • Vorläufige Deckung ab Baubeginn: je nach Tarif versicherbar,
  • Zukünftige Leistungsverbesserungen: je nach Tarif versicherbar.

Ertragsausfall (optional)

Kann Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren, so erhalten Sie über die Ertragsausfallversicherung eine Ausfallentschädigung. Die Leistungsdauer ist im Leistungsvergleich angegeben und kann hier vorselektiert werden.

Minderertrag (optional)

Wird der gemäß Ertragsgutachten prognostizierte Jahresenergieertrag der versicherten Photovoltaik-Anlage um mehr als 10% unterschritten, so ersetzt der Versicherer den hierdurch entstehenden Minderertrag.

Haftpflicht für PV-Betreiber

Die Haftpflicht schützt Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage vor unberechtigten und berechtigten Schadensersatzansprüchen.

Betreiber einer PV-Anlage haften in unbegrenzter Höhe für alle Schäden die durch den Betrieb der Photovoltaikanlage Dritten entstehen. Sie müssen den Geschädigten in angemessener Art und Weise entschädigen und den entstandenen Schaden ersetzen.

In der Privathaftpflicht sind üblicherweise Schäden aus dem Betrieb einer PV-Anlage nicht mitversichert, da das Betreiben einer PV-Anlage einer gewerblichen Tätigkeit zugeordnet wird – unabhängig davon ob der Betreiber für den PV-Betrieb ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht.

Nur mit dem Abschluss einer Betreiber-Haftpflichtversicherung können sich Besitzer einer Photovoltaikanlage vor dem finanziellen Risiko von unberechtigten und berechtigten Schadensersatzforderungen ausreichend schützen.

Die Betreiber-Haftpflicht leistet, wenn durch den Betrieb der PV-Anlage fremde Sachen beschädigt oder zerstört werden oder andere Personen zu Schaden kommen. Sie tritt für ersatzpflichtige Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der Vertragslaufzeit bis zur vereinbarten Versicherungssumme ein.

Grundlage der Versicherung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für PV-Anlagen.

Versicherungsumfang

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Betreiber der im Versicherungsschein bezeichneten Photovoltaikanlage.

Mitversichert sind

  • Vermögensschäden die durch die Einspeisung ins öffentliche Netz des örtlichen Stromversorgers entstehen;
  • Mietsachschäden Dritter durch Brand und Explosion;
  • sonstige Mietsachschäden Dritter durch den Betrieb der PV-Anlage, jeweils bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme.

Die üblichen Versicherungssummen liegen zwischen 3 Mio. € und 6 Mio. € für Personen- und Sachschäden, 300.000 € und 5 Mio. € für Vermögensschäden aus der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz und zwischen 500.000 € und 5 Mio. € für Mietsachschäden.

Die Betreiber-Haftpflichtversicherung für PV-Anlagen wird mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Üblich sind Selbstbeteiligungen von 250,00 € die entweder generell oder nur bei Umwelt- und Mietsachschäden in Abzug gebracht werden.

häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird.

Ist das versicherte Risiko endgültig weggefallen – etwa durch endgültiges Abschaffen der PV-Anlage, so endet der Vertrag nach Eingang Ihrer Mitteilung über den Wagniswegfall beim Versicherer.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Photovoltaikversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Auszug unserer Partner im Photovoltaikversicherung Vergleich

Diese Photovoltaikversicherungen vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann in Kooperation mit Deutsche Makler Union.

  • AIG Europe (W&W)
  • AMEXPool
  • Gothaer Versicherung
  • Inter Versicherung
  • Photovoltaikversicherung24
  • ProSecura
  • PV24
  • VHV Versicherungen
  • Waldenburger Versicherung