Gebäudeversicherung

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Eine gute Gebäudeversicherung mit günstigem Preis und guten Leistungen finden Sie hier. Einfach Gebäudeversicherung vergleichen, günstig abschließen und gut versichern.

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Diese Versicherung bietet einen optimalen Versicherungsschutz für Ihre Immobilie. Die Wohngebäudeversicherung leistet, wenn versicherte Sachen (z.B. Dachstuhl) durch eine versicherte Gefahr (z.B. Feuer) oder als Folge einer versicherten Gefahr (z.B. Löschwasser) am Versicherungsort beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.

Versicherte Sachen

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und Gebäudebestandteile wie bspw.

  • Türen, Fenster,
  • Decken- und Wandvertäfelung, Tapeten,
  • Einbaumöbel,
  • Heizungsanlagen,
  • Anlagen der Warmwasserversorgung,
  • sanitäre Einrichtungen,
  • Sonnenkollektoren,
  • verklebte Teppich- und PVC-Böden.

Mitversicherte Sachen

Mitversichert sind Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen und Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück sowie

  • Zubehör zur Instandhaltung des Gebäudes: z.B. Dachziegel, Ersatzfliesen, Werkzeug oder Fassadenfarbe.
  • Zubehör zu Wohnzwecken: z.B. Balkonkästen, Brennstoffvorräte, Hausbriefkästen oder Treppenhauslampen.

Versicherte Gefahren

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,
  • Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung,
  • Leitungswasser, Rohrbruch, Frost,
  • Sturm ab Windstärke 8 und Hagel.

Entschädigungsleistungen

Im Versicherungsfall ersetzt die Wohngebäudeversicherung, wenn versicherte Sachen durch eine versicherte Gefahr

  • beschädigt werden die Reparaturkosten,
  • zerstört werden oder abhandenkommen den Neuwert,

jeweils zzgl. der versicherten Kosten bis zur geltenden Entschädigungsgrenze.

Versicherte Kosten

  • Aufräumungs- und Abbruchskosten: Versichert sind die notwendigen Kosten infolge eines Versicherungsfalls für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, sowie das Abfahren von Schutt und für das Ablagern oder Vernichten.
  • Bewegungs- und Schutzkosten: Versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass wegen Wiederherstellung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten: Mitversichert sind Kosten die zur Schadenabwendung oder zur Schadenminderung aufgewendet werden. Bspw. wenn das Dach mit einer Folie nach einem Sturmschaden provisorisch abgedeckt wird um das Eindringen von Regenwasser und den daraus resultierenden Folgeschaden abzuwenden.
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen: Der Versicherer ersetzt den Wert der Sache oder die Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Steigen die Preise für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, so werden diese Kosten ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung unverzüglich veranlasst hat.
  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen: Mitversichert sind auch Mehrkosten durch behördliche Auflagen, wenn diese Auflagen nicht mit Fristsetzung vor Eintritt des Versicherungsfalls behördlich erteilt wurden. Zu behördlichen Auflagen kann es u.a. beim Wiederaufbau des Gebäudes bei Wärmeschutz, Heizungsanlagen oder Elektroinstallationen kommen.

Mietausfall

Der Versicherer ersetzt nach einem Versicherungsfall

  • den Mietausfall inkl. Mietnebenkosten von vermieteten Wohnräumen,
  • den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt, falls Ihm die Beschränkung auf einen noch benutzbaren Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.

Ergänzend kann der Mietausfall oder der ortsübliche Mietwert für gewerblich genutzte Räume durch eine besondere Vereinbarung mitversichert werden.

Optionale Erweiterungen

Durch besondere Einschlüsse und Klauseln kann der Versicherungsschutz individuell ergänzt werden, z.B. durch:

Besondere Einschlüsse

  • von weiterem Zubehör auf dem Versicherungsgrundstück,
  • von sonstigen Grundstücksbestandteilen,
  • von Mietausfall für gewerblich genutzte Räume.

Klauseln

  • Überspannungsschäden durch Blitz,
  • Einschluss von Nutzwärmeschäden,
  • Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen,
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen,
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks,
  • Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück,
  • Gebäudebeschädigungen bei Einbruch durch unbefugte Dritte,
  • Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume.

Erweiterung versicherter Gefahren

Mögliche Erweiterungen der versicherten Gefahren auf:

  • Sengschäden,
  • Schäden durch Rauch,
  • Überspannungsschäden durch Blitz,
  • Schäden durch Überschallknall,
  • Gebäudebeschädigungen durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung,
  • Gebäudebeschädigungen durch Feuchtigkeit von außen,
  • Bestimmungswidriges Austreten von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen des Versicherungsnehmers an versicherten Sachen,
  • Rückstauschäden durch Abwasser, das aus der Kanalisation zurückfließt,
  • Schäden an unterirdischen Leitungen und Kabeln auf dem Versicherungsgrundstück,
  • Rohbauversicherung auch gegen Leitungswasser- und Sturmschäden bis zu 12 Monaten.
  • Allgefahrendeckung durch den Einschluss „Unbenannter Gefahren“

Erweiterung versicherter Kosten

Mögliche Erweiterungen der versicherten Kosten auf:

  • Aufräumungs-, Abbruchs-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur Versicherungssumme oder ohne Begrenzung,
  • Aufräumungskosten für Bäume nach Sturm oder Blitzeinschlag häufig prozentual oder summenbegrenzt,
  • Hotelkosten meistens mit summenbegrenzter Tagesentschädigung und zeitlicher Begrenzung der Leistungsdauer,
  • Sachverständigenkosten ab einer bestimmten Mindestschadenhöhe, üblicherweise begrenzt auf eine Höchstentschädigungsleistung,
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen bis zur Versicherungssumme oder auch ohne Summenbegrenzung,
  • Mietausfall bis zu 24 Monate,
  • Mietsausfall für gewerbliche genutzte Räume bis 18 Monate,
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub ab einem Schaden von 5.000 €.

Erweiterung versicherter Sachen

Mögliche Erweiterungen der versicherten Sachen auf:

  • Carports, Garagen, Nebengebäude,
  • weiteres Zubehör auf dem Versicherungsgrundstück,
  • sonstige Grundstücksbestandteile wie Gartenhäuser oder Grundstücksmauern u.a. mit Entschädigungsgrenzen.

Einschluss von Elementarschäden

Der Versicherer leistet für versicherte Sachen, die durch folgende Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Gefahren abhandenkommen:

  • Überschwemmung, Rückstau,
  • Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch,
  • Schneedruck, Lawinen,
  • Vulkanausbruch.

Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser oder durch eine Sturmflut.

Ergänzungen

Häufige Fragen

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Zeitpunkt, jedoch nicht vor abgeschlossener Antragsannahme- und Risikoprüfung des Versicherers.

Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist ein Werktag nach dem Antragseingang. Es erfolgt eine tagesaktuelle Bearbeitung und eine zeitnahe Ausstellung der Vertragsunterlagen.

Der Versicherungsbeginn wird Ihnen mit Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt, dies geschieht regelmäßig auf dem Postwege innerhalb weniger Tage.

Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Laufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig ein Jahr sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer fristgerecht gekündigt wird.

Haben Sie Ihr Gebäude veräußert müssen Sie gem. § 97 VVG den Versicherer hierüber informieren. Der Erwerber tritt dann nach § 95 VVG in die Rechte und Pflichten des bestehenden Vertragsverhältnisses ein.

Die Kündigungsrechte des Erwerbers und Versicherers gem. § 96 VVG bleiben hiervon unberührt.

Die hier genannten Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Wohngebäudeversicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie diese Unterlagen damit Sie umfassend informiert sind.

Auszug unserer Partner im Gebäudeversicherung Vergleich

Diese Gebäudeversicherungen vermittelt Ihnen die Assekuranz Rautmann in Kooperation mit Deutsche Makler Union.

  • AMEXPool
  • Assekuranz Service Center
  • AXA Versicherung
  • Basler Versicherung
  • degenia Versicherungsdienst
  • Die Bayerische
  • Direkt Assekuranz
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  • Grundeigentümer Versicherung
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  • Konzept & Marketing
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  • Zurich Versicherung